Sind Richter befangen, wenn sie sich schon in einem anderen Verfahren mit dem Angeklagten beschäftigt haben und sein Verhalten dort als rechtswidrig einstuften? Nein entschied das BVerfG in einem Cum-ex-Fall des Landgerichts Bonn.
Seit April dieses Jahres wurde vor dem Landgericht Bonn in Sachen Cum-Ex verhandelt, nun steht das Urteil fest: Hanno Berger muss wegen Steuerhinterziehung für acht Jahre in Haft.
Das Strafverfahren gegen Hanno Berger nähert sich dem Ende. Die Beweisaufnahme ist inzwischen abgeschlossen, das Urteil wird in der kommenden Woche verkündet.
Das LG Bonn verurteilt den Geschäftsführer einer Tochter der Bank M.M.Warburg im April wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe. Die zugehörige Revision hat der BGH nun verworfen.
Das OLG Köln hat eine Beschwerde von Christian Olearius, gegen den im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank Anklage erhoben wurde, zurückgewiesen. Das Gericht sieht keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Durch Ausnutzung von Gesetzeslücken und der anschließenden Veranlassung staatlicher Zahlungen entstand ein Milliardenschaden. Nun legte der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Hanno Berger ein Teilgeständnis ab.
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes bringt zahlreiche Razzien bei Bankhäusern und Wirtschaftsprüfern mit sich. Am Dienstag war die Dekabank an der Reihe.
Weil sie mehr Zeit benötigen, um sich in die Akten einzuarbeiten, wollen die Pflichtverteidiger von Hanno Berger eine Aussetzung des Cum-Ex-Prozesses in Wiesbaden erreichen. Ein entsprechender Antrag wurde nun abgelehnt.
Er gilt als größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Mit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren jahrelang den Fiskus betrogen. Nun kommt mit Hanno Berger eine treibende Kraft in der Affäre ein zweites Mal vor Gericht.
Vor einem Jahr verurteilte das LG Bonn einen früheren Warburg-Banker wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hat die Revision nun verworfen.
350.000 Euro hat Anthony Modeste nach eigenen Angaben an einen Getränkehersteller bezahlt. Zur weiteren Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung gehen die Interpretationen auseinander. Nun soll das LG Bonn für Klarheit sorgen.
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften richtete, bleibt erfolglos. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld einziehen.
Vor dem Landgericht Bonn wird das Strafverfahren gegen den Anwalt Hanno Berger verhandelt. Ihm werden besonders schwere Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen. Der zweite Prozesstag brachte Beschwerden und Zeugen.
Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.