Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Seit Montag muss sich Dr. Hanno Berger vor der 12. Strafkammer des Landgerichts (LG) Bonn verantworten. Der Prozessbeginn verlief unspektakulär, am Donnerstag sollen erste Zeugen gehört werden.
Der Auftakt in einem zweiten Strafverfahren, das am LG Wiesbaden stattfindet, wurde dagegen verschoben. Auch hier geht es um die Beteiligung Bergers an Cum-Ex-Transaktionen, die Anklage wirft ihm Steuerhinterziehung vor (Az. 6 KLs - 1111 Js 18753/21).
Wie das LG Wiesbaden mitteilt, wurde der Beginn der Hauptversammlung auf den 2. Juni dieses Jahres verlegt. Hintergrund der Terminverschiebung sei die Notwendigkeit einer weiteren Einarbeitung der Pflichtverteidiger in die umfangreichen Akten. Bis Mitte August sind elf Fortsetzungstermine vorgesehen.
sts/LTO-Redaktion
Hanno Berger bleibt Zweifachbelastung erspart: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48060 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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