Heute vor 60 Jahren hob der BGH das Urteil eines Schwurgerichts auf, das den NS-Verbrecher Werner Scheu nur wegen Beihilfe zum statt wegen Mordes verurteilt hatte. Ein gut dokumentiertes Stück Rechtsgeschichte, das zeigt, was schief lief.
Eine Diskussion, wie der "Übergewinn" von Kriegsprofiteuren abzuschöpfen sei, wurde in Berlin schon einmal geführt – vor über 100 Jahren. Und auch die kriegsbedingte Nahrungskonkurrenz von Tier und Mensch ist auf der Tagesordnung nicht neu.
Erdgas und Fernwärme müssen sich hierzulande einst günstig auf den Rechtsgehorsam ausgewirkt haben. Die große Zeit des Holz-, Benzin- und Kohlendiebstahls ging in seltsam kriminogenen Zonen aber erst in den 1970er Jahren zu Ende.
Was heißt es für den Zivilprozess, wenn der Staat wechselt? Wie viele Männer braucht es, um eine Revolution zu machen? Vor 100 Jahren befasste sich das Reichsgericht mit zahllosen Fragen aus Kriegs- und Notzeiten.
In einem Urteil aus dem Jahr 1993 fasste das Bundesarbeitsgericht einmal in witziger Kürze zusammen, was es mit dem "Antiimperialismus" auf sich hat. Und auch andere westdeutsche Gerichte befassten sich mit dem Thema.
Heinrich Heine oder Goethe, Louis Begley oder Julie Zeh: Sie wurden mit der Schriftstellerei berühmter als mit ihrer Juristerei. Zweifelhafteren Ruhm erwarb sich ein Standeskollege aus den USA als "Fürst der amerikanischen Spinner".
Dass Jennifer Morgan, die Geschäftsführerin von Greenpeace International, zur Klima-Sonderbeauftragten des Auswärtigen Amts wird, erregt viel Aufsehen. Anlass, einmal den "juristischen Fußabdruck" von Greenpeace zu betrachten.
Bis 1969 war Ehebruch, der zur Scheidung der Ehe führte, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht. Hilfsweise kam eine Bestrafung wegen Beleidigung des Ehegatten in Betracht. Die legislativen Aufräumarbeiten blieben unvollständig.