Die AfD-Chefs beraten mit AfD-Politiker Maximilian Krah über Konsequenzen nach der Festnahme seines Mitarbeiters wegen Spionage-Verdachts. Das Ergebnis: Krah bleibt Spitzenkandidat für die Europawahl.
Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist.
Gewappnet mit Empathie, Geschick und tiefen juristischen Kenntnissen im Strafrecht steht der Strafverteidiger dem Beschuldigten zur Seite. Lena Forberger erklärt, was den Beruf so spannend macht und wer zur Ausübung qualifiziert ist.
Am zweiten Verfahrenstag sagt Höcke aus – und bleibt dabei, nichts von der Strafbarkeit des NS-Ausspruchs gewusst zu haben. Ihm droht laut Gericht wohl nur eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe. Damit könnte er AfD-Spitzenkandidat bleiben.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen wegen der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Einige Hinterbliebene wehren sich nun juristisch dagegen.
Ein Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ist festgenommen worden. Er soll Informationen aus dem Europäischen Parlament an China weitergegeben haben. Rufe nach Konsequenzen auch für Krah werden laut.
Am 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Die damit einhergehende Liberalisierung ändert nach Ansicht des BGH jedoch nichts am bisher geltenden, niedrig angesetzten THC-Grenzwert zur nicht geringen Menge.