Britta Klingberg schließt sich BRL Boege Rohde Luebbehuesen an. Die Anwältin wechselt von Fechner Rechtsanwälte und steigt zum 1. Juni als Partnerin am Standort Hamburg ein.
Marken-Papierhandtuchspender dürfen auch mit fremden No-Name-Papierhandtüchern befüllt werden. Diese Grundsatzentscheidung ist nun rechtskräftig und ersetzt eine mehr als 30 Jahre alte BGH-Rechtsprechung.
"Oktoberfest goes Dubai". Diese und ähnliche Ankündigungen darf ein Eventveranstalter künftig nicht mehr verwenden. Vor dem OLG München wurde geklärt, dass nur München die echte Wiesn hat.
Gleich drei Verfahren rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte in dieser Woche: Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen und einen Oktoberfest-Nachahmer im fernen Dubai.
Next.e.GO Mobile, deutscher Hersteller von Elektrofahrzeugen, gewinnt den Fußballer Neymar Jr. als globalen Markenbotschafter. Oppenhoff berät das Unternehmen zum Vertragsabschluss.
Ein Trio der Medien/IP/IT-Boutique Löffler Wenzel Sedelmeier wechselt zu Rödl & Partner. Emanuel Burkhardt, Susanne Grimm und eine weitere Mitarbeiterin steigen am Standort Stuttgart ein.
Wenn die Herstellergarantie für eine Kaufentscheidung relevant sein könnte, müssen Online-Händler zum Beispiel auf Amazon auch Informationen darüber geben. Nach dem neuen EuGH-Urteil droht ihnen sonst eine Abmahnung.
Booking.com verwendet unter anderem die Formulierung "Buchung abschließen" auf seiner Schaltfläche. Klickt man drauf, hat man gebucht. Für den EuGH ist das für Verbraucher nicht eindeutig genug. Nun muss das AG nochmal ran.