EuGH: Online-Händler müssen über Garantie infor­mieren

05.05.2022

Wenn die Herstellergarantie für eine Kaufentscheidung relevant sein könnte, müssen Online-Händler zum Beispiel auf Amazon auch Informationen darüber geben. Nach dem neuen EuGH-Urteil droht ihnen sonst eine Abmahnung.

Händler:innen auf Online-Marktplätzen wie Amazon müssen Verbraucher:innen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in vielen Fällen über die Herstellergarantie von Produkten informieren – aber nicht immer. Die Pflicht gelte dann, wenn die Information für die Kaufentscheidung relevant sein könnte, urteilten die Richterinnen und Richter am Donnerstag in Luxemburg. Eine generelle Pflicht zur Angabe sei dagegen unverhältnismäßig (Urt. v. 05.05.2022, Rs. C-179/21).

Hintergrund des Urteils ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um einen Händler, der auf Amazon ein Taschenmesser eines  Schweizer Herstellers angeboten hatte - allerdings ohne Angaben zu einer etwaigen Garantie zu machen. Über einen Link konnte lediglich ein Informationsblatt des Herstellers abgerufen werden. Ein Konkurrent klagte deshalb mit der Begründung, dass der Händler keine ausreichenden Angaben zur Herstellergarantie mache. Der BGH rief in der Sache den EuGH an.

Der EuGH machte nun deutlich, dass Händler:innen die Informationen über die Herstellergarantie nicht grundsätzlich angeben müssen. Diese Pflicht bestehe nur dann, wenn der oder die Verbraucher:in ein berechtigtes Interesse daran habe – etwa, wenn die Garantie ein Verkaufs- oder Werbeargument sei. Teil der Informationen könnten neben der Garantiedauer und dem Geltungsbereich auch der Reparaturort, mögliche Beschränkungen der Garantie sowie Name und Anschrift des Garantiegebers sein.

Philipp Rohdenburg, Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kommentierte: "Insbesondere für deutsche Online-Anbieter bedeutet das: Wird ein Angebot mit einer Garantie beworben, muss er sämtliche Informationen hinsichtlich der Garantie bereitstellen. Andernfalls riskiert er eine Abmahnung."

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48350 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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