Google will eine neue Vorschrift im NetzDG gerichtlich prüfen lassen. Der Grund: Das Unternehmen will die Daten von Youtube-Usern nicht ohne Weiteres an das Bundeskriminalamt weitergeben.
Nach der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber wie Youtube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen und gegebenenfalls filtern. Laut EuGH-Generalanwalt ist dies zulässig.
Wenn Nutzer von Online-Plattformen Urheberrecht verletzen, muss die Plattform dafür nicht haften - jedenfalls noch nicht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Die Rechtslage könnte in Zukunft gleichwohl anders aussehen.
Union und SPD haben sich auf eine große Urheberrechtsreform geeinigt. In letzter Minute gab es noch ein Zugeständnis an die Fußballverbände – aber auch an die Netzcommunity.
Framing, Hyperlinks, das Internet: Was die Einbettung von Werken online durch Dritte angeht, zeigte sich der EuGH bisher recht nutzerfreundlich. Mit einer aktuellen Entscheidung ändert sich das aber, zeigt Andreas Biesterfeld-Kuhn.
Jemanden überfallartig in eine unangenehme Situation oder Verlegenheit bringen und das heimlich filmen: Sogenannte Pranks sollen in den sozialen Netzwerken unterhalten. Ein solches Video fand das LG Düsseldorf aber gar nicht witzig.
Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Urheberrechtsreform geeinigt und dabei den Verlegern und Urhebern nochmal Zugeständnisse gemacht. Klar ist: Uploadfilter kommen. Eine entscheidende Frage bleibt aber offen.
Lego will, dass "Klemmbausteine" anderer Hersteller nicht "Legos" heißen dürfen – und mahnt erneut einen großen Youtuber ab. Der dänische Spielzeughersteller gerät in die Bredouille, weil er nicht anders kann, zeigt David Ziegelmayer.