Millionen Fernsehzuschauer bekamen verbotene Aufnahmen der Urteilsverkündung am Verwaltungsgericht Berlin zu sehen. Wie kam es dazu? Ein Zwischenfall, der zeigt, wie künstlich das Kameraverbot bei deutschen Gerichten geregelt ist.
Leben die deutschen Altkanzler nach Ende ihrer Amtszeit wie Kleinkönige, darf der Bundestag ihnen Büros und Personal einfach verweigern und wofür spricht das Gewohnheitsrecht aus 60 Jahren deutscher Geschichte?
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder bekommt sein Büro samt Personal nicht zurück. Schröder habe keinen Rechtsanspruch auf Personalausstattung. Vor Gericht wurde deutlich: Der Gesetzgeber sollte sich dringend um Regeln für Altkanzler kümmern.
Der Ex-Kanzler verklagt den Staat, er will sein Büro samt Personal zurück. Die Erfolgsaussichten stehen eher schlecht, meinen Verwaltungsrechtler. Seine Klage wirft aber grundsätzliche Fragen für den Gesetzgeber auf.
Das Portal "Frag den Staat" versucht seit Monaten, Informationen über die Lobby-Aktivitäten von Altkanzler Schröder zu erhalten. Vor dem OVG scheiterte die Plattform jetzt, weil das Altkanzler-Büro gar nicht mehr besetzt ist.
Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag wegen der Streichung der Mittel für sein Büro und Mitarbeiter. Nach Meinung von Klaus Herrmann ohne Erfolgsaussichten. Die Klage sei weder zulässig noch begründet. Dennoch habe sie auch etwas Gutes.
Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig: Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag, um sein Altkanzlerbüro wiederzubekommen. Die Entscheidung erinnere an einen "absolutistischen Fürstenstaat", lässt sein Anwalt verlauten.
Nachdem der Bundestag beschlossen hat, Altkanzlern wie Gerhard Schröder einen Teil ihrer Sonderrechte zu entziehen, will der das offenbar nicht auf sich beruhen lassen und lasst das juristisch überprüfen.