Die Air-Berlin-Pleite liegt einige Jahre zurück, ihre juristische Aufarbeitung läuft aber noch. Der Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter und der ehemaligen Gesellschafterin Etihad hat das Zeug zum Klassiker, meint Patrick Ostendorf.
Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH steht einem Fluggast keine pauschale Entschädigung zu, wenn das Flugzeug statt in Tegel in Schönefeld landet. Der Gesetzgeber sehe diesen Fall nämlich nicht als Annullierung an.
Die Klage der Lufthansa gegen bewilligte Beihilfen an Frankfurt-Hahn ist voraussichtlich unzulässig. Der Generalanwalt sieht keine individuelle Betroffenheit. Ein Vergleich mit den anderen Wettbewerbern reiche dafür nicht aus.
Wird ein Flug annulliert, so muss die Airline dem Urlauber die Unterbringung in einem Hotel zahlen. Der EuGH hatte nun zu entscheiden, wer haftet, wenn dem während des Hotelaufenthalts ein Unfall geschieht.
Früher musste man die Feile im Kuchen einbacken oder das Handy über die Knastmauer werfen. Nun könnten Drohnen verbotenes Gut in Gefängnisse einschmuggeln. Doch auch die Justiz rüstet technisch auf.
Für die massenhaften Flugausfälle dieses Jahr wegen Corona können die Airlines nichts. Aber viele Kunden sind verärgert, weil sie ihnen für Rückzahlungen hinterherrennen müssen. Eigentlich sind die Vorgaben klar.
Fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen hat das LG Essen das Urteil gesprochen: Die Klagen von acht Hinterbliebenen gegen die Lufthansa wurden abgewiesen.
Europas größter Billigflieger Ryanair zieht wegen der milliardenschweren Lufthansa-Staatshilfen vor das Gericht der Europäischen Union. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Wettbewerbsregeln verletzt werden.