Auf der Überholspur in die Ferien – und in die Strafbarkeit? Machen sich Flughafenbetreiber, Airlines und Passagiere durch Nutzung von Fast Lanes strafbar? Nein, meinen Sebastian Wollschläger und Mark A. Zöller.
Bietet ein Sicherheitsmitarbeiter an, Passagiere gegen Zahlung eines Schmiergeldes nach vorn in die Warteschlange einer Flughafenkontrolle zu rücken, so macht er sich damit nicht strafbar. Das hat das OLG Köln nun bestätigt.
Airlines müssen keine Entschädigung zahlen, wenn Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände entstehen. Personalmangel bei der Gepäckabfertigung kann einen solchen Umstand darstellen, so der EuGH nun.
Nur mit staatlicher Unterstützung kann 2019 das Aus der Fluggesellschaft Condor verhindert werden. Der Wettbewerber Ryanair klagt gegen die Genehmigung einer Beihilfe aus Deutschland und bekommt recht.
Flughafenbetreiber, Airlines und Passagiere sollen sich durch Fast Lanes an Flughäfen wegen Korruption strafbar machen, sobald für die Nutzung Geld fließt. Dieser Vorwurf ist rechtlich unhaltbar, meint Philip Kroner.
Manche Fluggäste gegen Geldzahlung schneller durch die Sicherheitskontrolle zu schleusen, ist laut einem LTO-Gastbeitrag eine strafbare Ungleichbehandlung. Wo und wie können Benachteiligte auf gleich schnelle Wartezeiten klagen?
Überholspuren für Premium-Passagiere an den Sicherheitskontrollen deutscher Flughäfen werden bislang unkritisch geduldet. Dabei sind diese nicht nur unfair, sondern vor allem strafbar. Auch Fluggäste selbst könnten sich schuldig machen.
Während der Corona-Pandemie haben zahlreiche Staaten Fluggesellschaften mit milliardenschweren Hilfspaketen unterstützt. Das beschäftigt die europäischen Gerichte – erneut fiel ein Urteil nun sehr deutlich aus.