Die bayerische Mietpreisbremse ist bzw. war ungültig - zumindest für die Zeit von Sommer 2015 bis Juli 2017. Das Urteil des Münchner LG I könnte Signalwirkung für künftige Mietstreitigkeiten haben, befürchtet der lokale Mieterverein.
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Ein Hersteller von Luxus-Kosmetikprodukten sah sein Image gefährdet, weil ein Händler sein Parfüm bei Amazon anbot, obwohl dies vertraglich verboten war. Solche Klauseln seien unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig, so der EuGH.
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Das Tragen einer religiös bedingten Kopfbedeckung vor Gericht darf nicht bestraft werden, so der EGMR. Wer sich ansonsten anständig benehme, dürfe nicht bloß sanktioniert werden, weil er religiöse Kleidung nicht ablege.
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Der amerikanische Technik-Gigant Apple hat sich vor dem EuG* erfolgreich gegen ein chinesisches Konkurrenzprodukt zu seinem Tabletcomputer iPad gewehrt. Der Name Mi Pad sei zu ähnlich, meinten die Richter in Luxemburg.
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Die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt das österreichische Diskriminierungsverbot, entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien. Spätestens ab 2019 wird auch dort die Ehe für alle möglich sein.
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Eventim darf zukünftig keine Verträge mehr mit Veranstaltern schließen, die dem Unternehmen den exklusiven Ticketvertrieb einräumen. So werde nämlich die Marktmacht zulasten des Wettbewerbs ausgenutzt, befand das BKartA.
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Minderjährige Panflötenspieler wurden dem berühmten Violinisten André Rieu beinahe zum Verhängnis: Weil er mit diesen einige Male bis in die späten Abendstunden auf der Bühne stand, verhängte die Gewerbeaufsicht ein sechsstelliges Bußgeld.
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70 Cent für die Benutzung einer Sanifair-Toilette waren einem Autofahrer zu viel. Er verklagte das Land Rheinland-Pfalz, weil dessen GastVO eine kostenlose Benutzung vorschreibe. Die sei aber gar nicht anwendbar, so das VG Koblenz.
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