Das Loveparade-Verfahren kommt nur schwer in Gang. Das LG Duisburg muss zu Beginn über eine Flut von Anträgen der Verteidiger entscheiden. Die meisten hat es abgewiesen. Die Nebenkläger sprechen von einer Verzögerungstaktik.
Artikel lesen
Die Stadt Köln muss ihre rechtswidrigen Erträge aus der Blitzer-Posse 2016 zurückerstatten. Rund 1,3 Millionen Euro zahlte man 2017 an Autofahrer zurück, die wegen eines falsch ausgeschilderten Tempolimits auf der A3 geblitzt worden waren.
Artikel lesen
"Faule Mistkäfer" und "Low Performer" nannte ein Arbeitnehmer seine Kollegen. Als Arbeitgeber und Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete er dieses heimlich auf - und verletzte Persönlichkeitsrechte, so das LAG Hessen.
Artikel lesen
Der Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" darf nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen und dabei "günstiger als jeder Anwalt" zu sein. Das bestätigte das LG Bielefeld nun mit einem Urteil.
Artikel lesen
Auch die Verfassungsbeschwerde konnte Oskar Gröning nicht davor bewahren. Der Ex-SS-Buchhalter wird im neuen Jahr seine Haft antreten müssen. Sein Alter und sein gesundheitlicher Zustand ändern daran nichts, so das BVerfG.
Artikel lesen
Als ihre Tochter an der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" teilnahm, ließ sich eine Lehrerin krankschreiben, um sie zu begleiten. Nach einer Entscheidung im Eilverfahren darf sie nun vorerst weiter unterrichten.
Artikel lesen
Auch gegenüber Menschen mit krankhaftem Harndrang ist die Stadt Essen nicht verpflichtet, kostenlose Toiletten anzubieten. Es gebe andere Möglichkeiten, sich dennoch in der Öffentlichkeit aufzuhalten, so das OVG NRW.
Artikel lesen
Der frühere Verbandschef aus Brasilien und ein hoher Funktionär aus Paraguay wurden im ersten Prozess um Bestechung im Weltfußball in New York schuldig gesprochen. Der dritte Angeklagte aus Peru muss dagegen nicht ins Gefängnis.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.