Als ihre Tochter an der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" teilnahm, ließ sich eine Lehrerin krankschreiben, um sie zu begleiten. Nach einer Entscheidung im Eilverfahren darf sie nun vorerst weiter unterrichten.
Während ihre Tochter ihren Lebensunterhalt im Showgeschäft verdient, kann sie selbst nun wieder ihrem vergleichsweise bodenständigen Beruf nachgehen: Eine Lehrerin aus Soltau, Mutter der RTL-Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk, darf vorläufig wieder in den Dienst zurückkehren. Um ihre Tochter zu Dreharbeiten nach Australien zu begleiten, hatte sich die Frau krankschreiben lassen - und war daraufhin vorläufig aus dem Dienst enthoben worden. Nun gab das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg ihrem Eilantrag statt. Bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache wurde die Anordnung der Schulbehörde ausgesetzt (Beschl. v. 07.12.2017, Az. 10 B2/17).
Die Studienrätin hatte 2016 ihre Tochter zur Aufzeichnung der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" nach Australien begleitet, wofür sie zunächst Sonderurlaub beantragt hatte. Als dieser nicht genehmigt wurde, reichte sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diese Zeit ein. Als die Aktion bekannt wurde, leitete die Schulbehörde ein Disziplinarverfahren ein.
Dieses endete mit der vorläufigen Enthebung aus dem Dienst, die Hälfte ihrer Bezüge wurde zudem einbehalten. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Integrität der Pädagogin sei erschüttert, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Sie habe wahrheitswidrige Angaben über ihren Gesundheitszustand gemacht und sei vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben. Erschwerend komme hinzu, dass das Ganze auch noch öffentlichkeitswirksam geschah.
VG: Entfernung aus Dienst nicht überwiegend wahrscheinlich
Während des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht läuft auch ein Strafverfahren, in dem das Amtsgericht (AG) Lüneburg die Frau mit erstinstanzlichem Urteil vom 30. März 2017 wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt hat. Mit der Berufung der Verurteilten muss sich derzeit das Landgericht beschäftigen.
Die 10. Kammer des VG äußerte nun "ernstliche Zweifel" an der Entscheidung der Schulbehörde und gab dem Eilantrag der Lehrerin gegen ihre Enthebung statt. Grund war eine nach Meinung der Verwaltungsrichter unrichtige Prognoseentscheidung: Die vorläufige Enthebung wäre demnach nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn im laufenden Disziplinarverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die endgültige Entfernung aus dem Dienst zu erwarten wäre.
Nicht ausreichend dagegen, so das VG, sei es, wenn die Verhängung dieser schärfsten Disziplinarmaßnahme nur möglich sei. Nach dem Ergebnis der bisherigen disziplinarischen Ermittlungen und dem Stand des laufenden Strafprozesses sei derzeit nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Frau aus dem Dienst entfernt werde. Dabei ging man durchaus davon aus, dass ein schweres Dienstvergehen vorliegt. Als Reaktion darauf komme aber zunächst einmal die Zurückstufung als nächstmildere Disziplinarmaßnahme in Betracht - eine Entfernung aus dem Dienst sei nicht zwingend.
Gegen den Beschluss hat nun wiederum die Behörde Beschwerde eingelegt, mit der sich jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) befassen muss. Bis dahin bleibt die Studienrätin im Dienst.
mam/LTO-Redaktion
Eilantrag erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26219 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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