Obwohl die Deutsche Bahn ein neues Angebot im Tarifstreit vorgelegt hat, hat die GDL einen weiteren Lokführerstreik gestartet. Die Bahn sieht darin einen Rechtsverstoß und zieht vor das Arbeitsgericht.
Das Bundesland hatte während der Pandemie die Luca-App ohne Ausschreibung zwecks Kontaktnachverfolgung bestellt - und durfte das auch, so das OLG Rostock. Das dagegen klagende Unternehmen sei schon nicht konkurrenzfähig gewesen.
Bildet ein Arbeitgeber seinen Auszubildenen tatsächlich gar nicht aus, sondern setzt ihn nur als Arbeitskraft ein, muss der Arbeitgeber ihn auch entsprechend bezahlen, so das ArbG Bonn.
Nur weil ein Arbeitgeber seinen Angestellten erlaubte, wegen der Coronakrise zeitweise aus dem Homeoffice zu arbeiten, muss es dabei nicht bleiben. Er kann seine Weisung wieder ändern, so das LAG München.
FFP2-Masken für 8,90 Euro - das Stück! Weil das bayerische Gesundheitsministerium diese Summe im März 2020 zahlte, gab es einige Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren wegen Untreue nun eingestellt.
Das Schifffahrtsobergericht beim OLG Karlsruhe hat seine Rechtsprechung geändert und die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit derer im Straßenverkehr angeglichen: Auch für Schiffsführer gilt nun der Wert von 1,1 Promille.
Im September beginnt der erste Prozess von Hinterbliebenen eines Österreichers, der sich in dem Tiroler Urlaubsort Ischgl mit dem Coronavirus infizierte und dann verstarb. Sie werfen der Republik Versäumnisse vor und fordern Schadensersatz.
Weil sie keine Kinder bekommen konnte, wurde eine junge Frau von ihrer Familie einer religiösen Behandlung unterzogen. Dazu wurde ihr tagelang Salzwasser eingeflößt. Später verstarb sie im Krankenhaus. Die Familie wurde nun verurteilt.