Dürfen Forschungsinstitute wie Forsa Ergebnisse der Sonntagsfrage veröffentlichen, wenn die Befragten schon per Briefwahl gewählt haben? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Verwaltungsgericht Wiesbaden befassen.
Die AfD hat keinen Nutzungsanspruch für eine Wahlkampfveranstaltung im Volkspark Rheinhausen - auch wenn dort regelmäßig Veranstaltungen des SPD-Ortsvereins stattfinden. Das hat das OVG NRW entschieden.
Der polnische Senat hat das umstrittene Rundfunkgesetz der PiS-Regierung abgelehnt. Hiernach hätten Firmen aus Übersee keine Mehrheitsbeteiligung an Radio- und Fernsehsendern mehr halten dürfen.
Solange der Bundestag eine "epidemische Lage" feststellt hat, dürfen Arbeitgeber in bestimmten Branchen Angestellte nach ihrem Impfstaus fragen. Diese Neuerung hat nun auch der Bundesrat gebilligt.
In Texas gilt seit kurzem ein extrem strenges Abtreibungsgesetz. Das US-amerikanische Justizministerium der Biden-Administration ergreift deshalb rechtliche Schritte und klagt gegen den Bundesstaat.
Der Fußballprofi hatte bis zuletzt abgestritten, seine Ex-Freundin geschlagen zu haben. Das Gericht war aber überzeugt, dass er es doch getan habe, und verurteilte den ehemaligen Nationalspieler zur Zahlung einer Geldstrafe.
Hamburgs Innensenator Grote will sich nicht bei Twitter "Pimmel" nennen lassen und hat deshalb einen Strafantrag gestellt. Eine Hausdurchsuchung später ist #Pimmelgate geboren und der Sozialdemokrat sieht sich einem Shitstorm gegenüber.
Ein Urteil des höchsten EU-Gerichts lässt Verbraucherschützer und Rechtsanwälte jubeln: Zahlreiche Kreditverträge lassen sich jetzt widerrufen. Verbraucher können laut Experten Geld sparen.