Polnischer Senat lehnt Entwurf ab: Ums­trit­tenes Rund­funk­ge­setz vor­erst geschei­tert

10.09.2021

Der polnische Senat hat das umstrittene Rundfunkgesetz der PiS-Regierung abgelehnt. Hiernach hätten Firmen aus Übersee keine Mehrheitsbeteiligung an Radio- und Fernsehsendern mehr halten dürfen.

Die zweite Kammer des polnischen Parlaments hat ein umstrittenes neues Rundfunkgesetz abgelehnt, das nach Ansicht von Kritikern die Pressefreiheit einschränken könnte. Der von Mitgliedern der polnischen Opposition dominierte Senat stimmte mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf.

Die Novelle der nationalkonservativen Regierungspartei PiS sieht vor, dass künftig Rundfunklizenzen nur noch dann an Ausländer vergeben werden dürfen, wenn diese "ihre Zentrale oder ihren Wohnsitz im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums haben". Zusätzlich gilt die Bedingung, dass der Lizenznehmer nicht von jemandem abhängig sein darf, der Zentrale oder Wohnsitz außerhalb dieses Wirtschaftsraums hat. Kritiker der polnischen Regierung gehen davon aus, dass das Gesetz auf den Privatsender TVN zielt, der über eine in den Niederlanden registrierte Holding Teil des US-Konzerns Discovery ist. Der TVN-Nachrichtensender TVN24 vertritt eine PiS-kritische Linie.

Nach dem Votum im Senat geht das Gesetz nun zurück an den Sejm, die erste Kammer des Parlaments. Es ist allerdings noch unklar, ob die PiS dort genügend Stimmen zusammenbekommt. Am Streit um das Rundfunkgesetz war im August das Regierungsbündnis zerbrochen.

Der Gesetzentwurf belastet außerdem das polnische Verhältnis zur Biden-Administration. Nach scharfer Kritik von US-Außenminister Antony Blinken hatte der polnische Präsident Andrzej Duda bereits deutlich gemacht, dass er das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht unterschreiben würde.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Polnischer Senat lehnt Entwurf ab: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45978 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen