Der Fußballprofi hatte bis zuletzt abgestritten, seine Ex-Freundin geschlagen zu haben. Das Gericht war aber überzeugt, dass er es doch getan habe, und verurteilte den ehemaligen Nationalspieler zur Zahlung einer Geldstrafe.
1,8 Millionen Euro muss der Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin bezahlen. Das Amtsgericht München hat ihn zur Zahlung einer Geldstrafe zu 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verurteilt (Urt. v. 09.09.2021, Az. 833 Ds 257 Js 200142/18).
Der Fußballer hatte sich wegen eines gewalttätigen Übergriffes gegen seine frühere Freundin im Urlaub 2018 verantworten müssen. Sie sagte aus, es sei nicht der erste, aber der heftigste Vorfall dieser Art gewesen. Mit dem Daumen habe er ihr ins Auge gegriffen, so die Frau und Nebenklägerin vor Gericht. "Er hat an meinen Haaren gerissen, mir dann in den Kopf gebissen". Angespuckt habe er sie - mit Blut, weil er sich vorher die Lippe aufgerissen habe. Womöglich beim Beißen, sagte sie weiter aus. Auf die Knie sei sie dann gefallen, bevor er ihr so stark "in die Niere geboxt" habe, dass sie keine Luft mehr bekommen habe. Boateng soll zudem nach Angaben von Staatsanwältin Stefanie Eckert eine Glaslaterne und eine Kühltasche auf sie geworfen haben.
Boateng hat eine andere Version erzählt: Seine ehemalige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden, habe ihn in einem Streit an der Lippe verletzt und auf ihn eingeschlagen. Geschlagen, so betont er, habe er seine Ex-Freundin nie.
Ein medizinischer Sachverständiger, den das Gericht bestellt hatte, hat anhand von dokumentierten blauen Flecken bei ihr allerdings eher die Version der Frau für wahrscheinlich gehalten und eben nicht die von Boateng. Zudem hat nach Gerichtsangaben eine junge Frau, die mit den beiden im Urlaub und damals mit der Ex-Freundin befreundet war, die Aussage der Frau bezeugen können.
Das Gericht hat Boateng deshalb letztlich für schuldig gehalten und ihn verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 1,5 Millionen Euro Geldstrafe und zusätzlich eine Bewährungsstrafe gefordert. Nun prüft sie, ob sie Rechtsmittel einlegen will.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Ex-Nationalspieler verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45979 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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