Beate Zschäpes Aussage wurde nun doch verlesen. Während Mundlos und Böhnhardt die Morde in der Republik verübten, habe sie zu Hause gesessen und zu viel Sekt getrunken. In ihrer zweiten Aussage vor Gericht nennt sie allerdings Helfer.
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Die als rechtsextremistisch eingestufte "Bürgerbewegung pro NRW" ist zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2012 des Bundesinnenministeriums aufgeführt. Das entschied das VG Berlin am Donnerstag.
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Das Volksbegehren zur Legalisierung für Cannabis in Bayern ist nicht zugelassen worden. Das Grundgesetz gelte nämlich auch im Freistaat und ist nicht unter "alliiertem Zwang" verabschiedet worden.
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Die Energiewende in Deutschland ist wohl ohne Starkstromtrassen nicht zu schaffen, doch gegen diese Trassen gibt es Einwände. Über eine solche in der Uckermark hat nun das BVerwG entschieden.
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Eine Frau will nicht als Oma des Kindes ihres verstorbenen Sohnes gelten, doch eine Anfechtung der "Enkelschaft" ist in dieser Konstellation nicht vorgesehen - und muss es verfassungsrechtlich auch nicht sein, so das BVerfG.
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Eigentlich wollte sich das OLG München im NSU-Prozess am Donnerstag mit der Fortsetzung der schriftlichen Aussage von Beate Zschäpe befassen. Ein Streit verschiebt aber den Zeitplan.
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Im Ausländer- und Asylrecht tätige Anwälte haben einen Brandbrief an den Bundesjustizminister geschrieben. Sie halten die Pläne im Asylpaket II für "unerträglich" und verfassungswidrig.
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Bisher waren Behörden und Gerichte den Empfehlungen der Grenzwertkommission immer gefolgt. Diesmal aber nicht. Das VG hält beim Führerscheinentzug ausdrücklich am bisherigen Grenzwert fest - die empfohlene Erhöhung lehnt es ab.
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