Wie am Freitag bekannt wurde, wies die Hochschule den Widerspruch der FDP-Politikerin gegen den Entzug des Doktortitels nach einer Prüfung durch den Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät und einer Entscheidung des Rektorats zurück. Der Ausschuss will auch nach sorgfältiger Prüfung des Widerspruchs an seiner Entscheidung festhalten.
Auf ihrer Webseite hatte Silvana Koch-Mehrin den Widerspruch damit begründet, dass der Universität Heidelberg die Schwächen ihrer Doktorarbeit lange bekannt gewesen seien. Nach der heutigen Zurückweisung des Widerspruchs äußerte sich die Politikerin zunächst nicht. Ihr Anwalt erklärte in einer Mitteilung: "Der nächste von der Verfahrensordnung vorgesehene Schritt ist die Klage zum Verwaltungsgericht."
Die Hochschule hatte Mitte Juni entschieden, der FDP-Europaabgeordneten den Doktortitel wegen wegen schwerwiegender falscher Angaben über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung zu entziehen. Der Promotionsausschuss hatte eindeutige Belege dafür festgestellt, dass die im Jahre 2000 vorgelegte Dissertation in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht. Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Stellen, die nach Bewertung des Promotionsausschusses als Plagiate zu klassifizieren sind. Diese Plagiate stammen aus über 30 verschiedenen Publikationen, von denen zwei Drittel nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt wurden.
Koch-Mehrin war im Zuge der öffentlichen Debatte über ihre Doktorarbeit als Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments zurückgetreten.
dpa/asc-LTO-Redaktion
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Wissenschaftsplagiate: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5073 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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