Vor dem Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern: Hohe Hürden für die Gegner der Gerichts­re­form

04.09.2015

Es ist der erste gegen den Willen der Landesregierung erzwungene Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern: Am Sonntag entscheiden die Bürger über die Zahl der Amtsgerichte. Die Hürden für die Reformgegner sind hoch.

Die mit Abstand größten Landkreise hat das dünn besiedelte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (MV) schon. Nun verordnet ein Gerichtsstruktur-Neuordnungsgesetz dem Land auch die größten Amtsgerichtsbezirke. Statt zuvor 21 soll es nur noch 10 eigenständige Amtsgerichte (AG) geben. Am vergangenen Montag wurde das AG Wolgast geschlossen.

Das Gericht in Ludwigslust etwa ist für eine Fläche von 4.334 Quadratkilometern zuständig, nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins das Achtfache des Bundesdurchschnitts und verbunden mit Anfahrtswegen von bis zu 120 Kilometern. Während die umstrittene Kreisgebietsreform 2011, zähneknirschend zwar, rasch umgesetzt wurde, ist der Widerstand gegen die Gerichtsreform groß.

An diesem Sonntag entscheidet die Bevölkerung in einem Volksentscheid über den Fortbestand der zum Großteil bereits umgesetzten Reform. Es ist nach der Abstimmung zur Landesverfassung 1994 erst der zweite Volksentscheid in der 25-jährigen Geschichte des Landes - und der erste, der gegen den Willen der Landesregierung durchgesetzt wurde. Initiatoren waren der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns und der Verein "Pro Justiz", dem Anwälte, Notare und Rechtspfleger angehören.

Juristen wollen "bürgernahe Justiz" erhalten

Die Juristen beklagen einen Rückzug der Rechtsprechung aus ländlichen Gebieten und wollen im Interesse einer "bürgernahen Justiz" alle Amtsgerichte erhalten. Ein Volksbegehren dazu hatten landesweit mehr als 120.000 Menschen unterstützt, worauf sich der Landtag erneut mit dem Thema befassen musste. Weil die Regierungsparteien SPD und CDU in der Reform aber einen unverzichtbaren Schritt zur dauerhaften Sicherung einer leistungsfähigen und effizienten Rechtsprechung sehen und daran festhalten, kommt es nun zum Volksentscheid.

Rund 1,34 Millionen Stimmberechtigte sind am Sonntag zur Teilnahme aufgerufen. Wie Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes mitteilte, werden die 1.405 Abstimmungslokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Die Hürde für einen Erfolg des Volksentscheids und somit ein Zurückdrehen der Reform liegt hoch. So müssen laut Gesetz mehr als 50 Prozent der Abstimmenden mit "Ja" stimmen, und diese Mehrheit muss zugleich mindestens einem Drittel der Abstimmungsberechtigten entsprechen. Erst dann ist der Gesetzentwurf der Reformgegner zur Aufhebung der beschlossenen Änderungen angenommen.

Gegner kritisieren Abstimmungsverfahren

Kritik übten der Verein "Pro Justiz" und der Richterbund an der Terminierung der Abstimmung so kurz nach den Ferien und an der Gestaltung der Abstimmungsunterlagen. Die Benachrichtigungen und Wahlzetteln würden von vielen Bürgern als verwirrend und irreführend empfunden. "Wir haben Beschwerden von Briefwählern erhalten, die sich aufgrund der unverständlichen amtlichen Formulare verwählt haben", erklärte der Richterbund-Vorsitzende Axel Peters.

Stein des Anstoßes waren auch fortwährende öffentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern zugunsten der Gerichtsreform. Doch scheiterten die Initiatoren des Volksentscheids am Mittwoch beim Landesverfassungsgericht mit dem Versuch, solche Stellungnahmen per einstweiliger Anordnung zu stoppen. Das Gericht ließ durchblicken, dass die Landesregierung durchaus ihre Meinung zum Gegenstand eines Volksentscheids äußern kann, wenn sie dabei dem Sachlichkeitsgebot folgt.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hatte die Reform immer wieder verteidigt. Die Bildung größerer Einheiten sei nötig, um die Justiz zukunftsfähig zu machen. Eine Umkehr bedeute, dass die Justiz auf den Stand von 1998 zurückgeworfen werde. Dann bestehe die Gefahr, "dass die Menschen absehbar vor verschlossenen Gerichtstüren stehen, weil der eine Richter krank und der andere im Urlaub ist", erklärte sie.

Entscheidend sei, dass die Bürger zügige Entscheidungen in gewohnt hoher Qualität erhalten. Die 2013 beschlossene Gerichtsreform sieht vor, bis 2017 von früher 21 Amtsgerichten fünf zu schließen und sechs in Außenstellen umzuwandeln. Das meiste wurde schon umgesetzt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vor dem Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16803 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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