Ein Polizeibeamter beschäftigt sieben Jahre lang die Gerichte, weil er mit der Tankkarte seiner Dienststelle sein privates Auto getankt hat. Nun bekommt er vom VGH in München die dienstrechtliche Quittung.
Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat gegen einen Polizeibeamten die Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts verhängt. Damit hoben die Richter ein milderes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg auf. Unter anderem hat sich der Beklagte wegen Computerbetrugs gegenüber seinem Dienstherrn strafbar gemacht, indem er sein privates Auto mit einer dienstlichen Tankkarte betankt hat. Darin und in anderen Pflichtverletzungen sieht der VGH Dienstvergehen gem. § 47 Abs. 1 BeamStG (Az. 16 a D 18.1918).
Der Polizeihauptkommissar hatte bereits 2013 einen Strafbefehl über 7200 Euro erhalten, weil er in 31 Fällen mit seiner dienstlichen Tankkarte sein eigenes Auto betankt und zudem verbotene Munition in seinem Spind versteckt hatte. Nach Abschluss des Strafverfahrens gab es noch eine Disziplinarklage gegen den Beamten. In diesem Verfahren ging es auch darum, dass der Mann verbotenerweise Alkohol in seinem Spind gelagert und jahrelang einen Streifenwagen für Privatfahrten verwendet hatte. Zunächst entschieden die Verwaltungsrichter in Regensburg, dass dem Beamten für fünf Jahre das Ruhestandsgehalt um ein Zehntel gekürzt wird.
Dies hielt der VGH für nicht ausreichend. Die Richter sagten zwar, dass dem Staat durch den Tankbetrug nur ein verhältnismäßig geringer Gesamtschaden von 1864 Euro entstanden sei. Es handele sich aber "nicht um ein einmaliges Fehlverhalten, sondern um insgesamt 31 Betrugshandlungen, die über zwei Jahre andauerten", heißt es im Urteil. Erschwerend sei auch, dass der Mann als Polizist Straftaten begangen habe, obwohl diese Beamtengruppe gerade Straftaten verhindern und aufklären sollte.
Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren
Der VGH hat bei seiner Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme die Schwere des Dienstvergehens berücksichtigt. Dazu gehöre der Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit durch die Pflichtverletzung des Beamten. Wenn der Vertrauensschaden so erheblich ist, dass er bei aktiven Beamten zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann, dann sei es laut Gericht auch eine geeignete und erforderliche Maßnahme, das Ruhegehalt bei Ruhestandsbeamten abzuerkennen.
Die Richter entschieden allerdings, dass dem Beklagten noch für zwei Jahre ein Übergangsgehalt zustünde. Sie begründen dies mit der besonderen Härte für den Beklagten, der aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sei, eine Erwerbstätigkeit zwischen Rechtskraft des Urteils und vor Bezug seiner gesetzliche Rente auszuüben. Die erste Instanz hatte das Übergangsgehalt nur für sechs Monate angesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
pdi/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42661 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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