VGH Baden-Württemberg: Keine Leichen im Keller

25.08.2011

Im jahrelangen Rechtsstreit um den Bau von zehn Grabkammern der syrisch-orthodoxen Kirche in Kirchardt hat die Pfarrgemeinde erneut eine Niederlage kassiert. Weil die Kirche in einem Industriegebiet liegt, sei die Totenruhe nicht gewährleistet, entschied der VGH Baden-Württemberg in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wies die Klage der Gemeinde, die einen Abstellraum im Keller zu einer Krypta für ihre Geistlichen umbauen will, damit bereits zum zweiten Mal ab. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall zunächst zur Neuverhandlung nach Mannheim zurückverwiesen und den VGH Baden-Württemberg zur Prüfung verpflichtet, ob im konkreten Fall eine Ausnahme möglich sei.

Die Mannheimer Richter verwiesen in ihrer heutigen Entscheidung vor allem auf die unmittelbare Nachbarschaft zu einem holzverarbeitenden Betrieb. Die Krypta sei nach ihrer Lage und Beschaffenheit (Außeneingang, Belüftungsfenster nach Osten) konkretem Lärm des Holzbetriebs ausgesetzt. Das für die Totenruhe essentielle ruhige und pietätvolle Umfeld sei so nicht gewährleistet.

Die Stadt Kirchardt (Kreis Heilbronn) hatte1994 zwar die Kirche selbst, nicht jedoch den Bau der Krypta genehmigt. Diese passe nicht in ein Industriegebiet, hieß es. Die syrisch-orthodoxe Kirche von Antiochien Mor Gabriel verweist dagegen auf ihre Tradition, die eine Beisetzung der Priester in der Kirche zwingend vorschreibe.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4121 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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