Über 150 Mal falsch Parken innerhalb von sechs Jahren: Dies nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass, eine MPU anzuordnen. Wer das Gutachten nicht beibringe, dem könne der Führerschein entzogen werden, bestätigte der VGH in Mannheim.
Der betroffene Autofahrer parkte besonders häufig im Halteverbot, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Das nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass, eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) anzuordnen. Doch der Mann weigerte sich, zum sogenannten Idiotentest zu gehen. Die Konsequenz: Der Führerschein wurde eingezogen. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart bestätigte das Vorgehen der Behörde.
Die Beschwerde des Mannes dagegen lehnte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ab. Zwar dürfe der Führerschein nur bei gravierenden Verstößen eingezogen werden. Würden aber Tatsachen bekannt, die Bedenken an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründeten, könne ein entsprechendes Gutachten verlangt werden (Beschl. v. 20.11.2014, Az. 10 S 1883/14). Der Mann habe sich bewusst und gewollt viele Jahre lang über die Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinweggesetzt. Weigere sich der Autofahrer, das Gutachten beizubringen, könne der Führerschein eingezogen werden, urteilte der VGH.
Die Entscheidung erging bereits vor fast einem Jahr, wurde aber erst jetzt durch den Pressedienst einer Versicherung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
dpa/age/LTO-Redaktion
VGH Mannheim lehnt Beschwerde ab: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17257 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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