Weimaraner-Hündin darf nicht eingesperrt werden: Hundehaltung in Autobox verstößt gegen Tierschutz

13.03.2015

Zu eng, zu wenig Ansprache: Ein Angestellter darf seine Weimaraner-Hündin während der Arbeitszeit nicht stundenlang in einer engen Box im Auto unterbringen. Das VG Stuttgart wies am Donnerstag eine Klage des Mannes gegen eine Verfügung des Landratsamts Ludwigsburg ab.

Die Autobox sei nur für den Transport bestimmt und das Tier habe darin nur eingeschränkte Bewegungsfreiheit, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart. Der Platz sei nicht ausreichend, auch nicht für kleine Hunde. Der Hundehalter verstoße gegen das tierschutzrechtliche Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung, wenn er Hündin Cosima während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrt. Ein Kraftfahrzeug ist nicht für die Unterbringung eines Hundes geeignet - auf die individuelle Situation, etwa, ob der Mann das Tier in seinen Pausen bewegt, kommt es nicht an (VG Stuttgart, Urt. v. 12.03.2015, Az. 4 K 2755/14).

Die inzwischen dreijährige Cosima misst eine Schulterhöhe von 65 Zentimetern und wiegt 27 Kilogramm. Der Angestellte, Anfang 40, hatte im Sommer 2013 das Tier in einer Autobox gehalten, während er bei seiner Firma bei Ludwigsburg sechs bis sieben Stunden arbeitete. Er machte geltend, dass er sich regelmäßig um das Tier kümmere und mit ihm in der Mittagspause spazieren gehe. Als die Hündin dann anders betreut wurde, sei ihre Bindung zu ihm abgekühlt.

"Die Hündin konnte nur mit eingezogenen Kopf stehen"

Arbeitskollegen hatten Alarm geschlagen und das Landratsamt informiert. Das Auto war in einer Garage geparkt. Die Behörde verwies bei dem Verbot auf das Tierschutzrecht. Ein Aufenthalt über Stunden hinweg auf weniger als zwei Quadratmetern an regelmäßig vier Werktagen verstoße gegen das Gesetz. Bei einer Haltung im Zwinger müsse dem Tier eine Fläche von sechs Quadratmetern zur Verfügung stehen, argumentierte die Behörde.

Der Anwalt des Mannes hielt dagegen: Cosima sei es gut gegangen. Sie habe keine Ausfallerscheinungen gezeigt, weder körperlich noch psychisch. Der Vertreter des Landratsamts entgegnete: "Die Hündin konnte nur mit eingezogenen Kopf stehen."

Richter Ulrich Bartels sagte, in dem Fall gehe es nicht um die individuelle Situation des Tiers. "Ich gehe davon aus, dass es dem Hund nicht schlecht ging". Der Mann fuhr täglich etwa eine Stunde vom Alb-Donau-Kreis nach Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) zu seiner Arbeitsstätte. Den Job dort gab er inzwischen auf. Nun wird Cosima bei ihm zu Hause bereut. Dort hat sie Auslauf im Garten. Der Anwalt des Hundeebesitzers ließ zunächst offen, ob dieser gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Weimaraner-Hündin darf nicht eingesperrt werden: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14933 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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