VG Potsdam zur Waldbesetzung in Grünheide: Baum­häuser im Pro­test­camp gegen Tesla bleiben vor­erst

19.03.2024

Die Aktivisten der Initiative "Tesla stoppen" müssen ihre Baumhäuser im Wald neben der Tesla-Fabrik in Berlin-Brandenburg erst einmal nicht räumen, so das VG Potsdam am Dienstag im Eilverfahren.

Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des E-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen bleiben, jedenfalls vorerst. Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam gab am Dienstag im Wege einstweiligen Rechtsschutzes einem Antrag der Aktivisten statt, der sich gegen einen entsprechenden Auflagenbescheid der Polizei richtete (Beschl. v. 19.03.2024, Az. 3 L 221/24). Eine Räumung des Camps am europaweit einzigen Autowerk von Tesla ist damit vorerst nicht möglich.

Etwa 80 Aktivisten besetzen derzeit den Teil eines Waldes nahe der Fabrik des E-Autoherstellers. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar hatten sie ihr Camp errichtet. Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide hatte in einer Bürgerbefragung gegen eine Erweiterung der Fabrik gestimmt. Mit Baumhäusern und ihrer ständigen Anwesenheit wollen die Versammlungsteilnehmer auf die Bewahrung von Wald und Natur hinweisen. Das bisherige Camp-Areal hat eine Größe von zehn Fußballfeldern. Nunmehr soll wegen des Zulaufs von Teilnehmern die Fläche um etwa ein Zehntel und die Anzahl von 15 auf ca. 20 Baumhäuser erweitert werden.

Die Versammlung wurde erstmalig am 29. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.

Bescheid des Polizeipräsidiums: Abbau der Baumhäuser

Das Polizeipräsidium hatte mit dem angegriffenen Bescheid diese Erweiterung abgelehnt, ein Nutzungs- bzw. Betretungsverbot für die Baumhäuser ausgesprochen und deren Beseitigung angeordnet. Außerdem hat es die Versammlung zeitlich auf den 21. März 2024 begrenzt. Die Auflagen des Polizeipräsidiums waren am vergangenen Freitag von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) vorgestellt worden. Hierbei wies er darauf hin, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende der Versammlung zur Folge haben könnten.

Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten meinten dagegen, die Baumhäuser seien elementarer Bestandteil ihres Protestes.

Die Aktivisten gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor, das am Samstag die Auflagen bis zur Eilentscheidung am Dienstag einfror. Das geht juristisch betrachtet durch einen sogenannten Hängebeschluss (Art. 19 Abs. 4 GG), auch Schiebebeschluss oder Zwischenverfügung genannt. Damit wird im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes eine auflösend bedingte Zwischenregelung erlassen, die noch vor Abschluss eines Eilverfahrens durch das zuständige Gericht ergeht, um einen Zustand vorläufig bis zum Abschluss des Eilverfahrens zu regeln.

VG Potsdam: Versammlungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt

Nach der im Eilverfahren nur summarischen Prüfung war das VG Potsdam nun der Auffassung, dass die Begründung für die Auflagen nicht ausreicht, um die erforderliche Gefahrenprognose zu stützen. Die Polizei hatte auf naturschutzrechtliche und baurechtliche Vorschriften verwiesen, die insbesondere gegen das Aufbauen und Bewohnen der Baumhäuser sprächen. Aus Sicht des Gerichts war die Begründung aber zu dünn. Zudem habe sich die Polizei nicht im gebotenen Maße mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass die Versammlungsfreiheit hohen grundrechtlichen Schutz genießt, in den nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt eingegriffen werden könne. Für Details bleiben die Entscheidungsgründe abzuwarten.

Der Fall erinnert in seinen Grundzügen an die wochenlangen Proteste im Hambacher Forst, in dem Aktivisten ebenfalls auf Baumhäuser setzten. Letztlich hatte das Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW zum Hambacher Forst entschieden, dass die Räumung der Baumhäuser durch die Polizei wegen fehlender Baugenehmigungen und Verstößen gegen Brandschutzbestimmungen rechtmäßig war (Urt. v. 16.06.2023, Az. 7 A 2635/21). Bis zu dieser Entscheidung gab es aber in diversen Eil- und Hauptsacheverfahren so manches Hin und Her: Das VG Köln hatte das anders gesehen und dem klagenden Aktivisten Recht gegeben (Urt. v. 08.09.2021, Az. 23 K 7046/18). Daher bleibt abzuwarten, ob im Fall des Tesla-Protestcamps das OVG Berlin-Brandenburg ggf. eine andere Ansicht vertritt als das VG Potsdam.

Gegen den Beschluss des VG Potsdam steht den Beteiligten die Beschwerde nach §§ 146, 147 VwGO an das OVG Berlin-Brandenburg zu. Ob sie davon Gebrauch machen werden, stand bis zur Veröffentlichung dieses Artikels noch nichts fest.

dpa/cho/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Potsdam zur Waldbesetzung in Grünheide: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54148 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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