VG Neustadt zu MPU-Aufforderung: Mit Luft­ge­wehr auf Schüler geschossen - Fahr­er­laubnis weg

14.03.2016

Wegen eines nicht-verkehrsrechtlichen Vergehens musste ein junger Mann eine MPU absolvieren. Nach dem negativen Ergebnis entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Das geht in Ordnung, bestätigte das VG Neustadt.

In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt die Anordnung einer MPU wegen eines nicht straßenverkehrsrelevanten Ereignisses bestätigt (Beschl. v. 08.03.2016, Az. 3 L 168/16.NW).

Ein 1990 geborener Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. 2014 hatte er mit einem Luftgewehr auf einen Schüler auf dem Pausenhof einer Schule gezielt, geschossen und diesen verletzt. Im Beisein seines Cousins soll er beim Anlegen vor dem Schuss gesagt haben: "Das wäre ein guter Kopftreffer." Mit der Rechtskraft des Strafbefehls forderte der damals zuständige Landkreis Karlsruhe den Mann auf, zur Klärung seiner Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren.

Der TÜV Süd kam in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Auffälligkeit mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential zu erwarten sei, dass der Schütze zukünftig erheblich oder wiederholt auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werde. Daraufhin entzog der Landkreis Germersheim, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mann inzwischen umgezogen war, diesem die Fahrerlaubnis. Dagegen wehrte er sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem VG.

Wer sich nicht an Regeln hält, tut das auch im Verkehr nicht

Zur Begründung führte er aus, das seiner Meinung nach zu Unrecht angeforderte Gutachten setze sich nicht ausreichend mit der Fragestellung auseinander, ob seine aus dem Strafbefehl ersichtliche Verfehlung auf ein künftiges Fehlverhalten im Straßenverkehr schließen lasse. Er habe sich bisher keines wie auch immer gearteten Fehlverhaltens auf der Straße schuldig gemacht. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass er sich auch in Zukunft in keiner Weise schädlich verhalten werde.

Die Richter lehnten den Eilantrag ab. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Weder habe der zunächst zuständige Landkreis die MPU zu Unrecht angeordnet noch hätte der nachfolgende zuständige Kreis das Gutachten nicht verwerten dürfen, so die Verwaltungsrichter. Werde das von einer Fahrerlaubnisbehörde verlangte Gutachten erstellt und vorgelegt, sei mit der Vorlage des Gutachtens eine neue Tatsache gegeben, der selbständige Bedeutung zukomme und deren Verwertbarkeit nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung abhänge.

Die Kammer hat auch keine Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit. Der Gutachter habe ausgeführt, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse einen engen Zusammenhang zwischen allgemein-strafrechtlichen Delikten, Aggressivität und Verkehrsauffälligkeiten belegten. Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs wenig Rücksicht auf Regeln und Gesetze nähmen, setzten sich auch beim Fahren leicht über die Verkehrsbestimmungen hinweg.

Neben der Bedeutung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sei der Gutachter zudem zu dem Schluss gelangt, dass das Gesprächsverhalten des Mannes bei dem psychologischen Untersuchungsgespräch von inneren Widersprüchen geprägt gewesen sei. Beispielsweise habe er die äußeren Umstände - das geladene Luftgewehr und den ungünstigen Einfluss seines Cousins - für sein Handeln verantwortlich gemacht. Insgesamt habe er die Verletzung eines Menschen durch den Schuss bagatellisierend dargestellt. 

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Neustadt zu MPU-Aufforderung: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18777 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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