Eine Frau aus Büchel in der Eifel hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel geklagt, dass die möglicherweise in ihrer Nachbarschaft im NATO-Fliegerhorst gelagerten amerikanischen Atomwaffen entfernt werden. Wie aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil hervorgeht, hielten die Kölner Richter die Klage allerdings für unzulässig.
Es lasse sich nicht feststellen, dass hinsichtlich der Anwohnerin die Möglichkeit einer der deutschen öffentlichen Gewalt zurechenbaren Rechtsverletzung besteht, so das Kölner Verwaltungsgericht (VG). Die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen (Az. 26 K 3869/10).
Die Anwohnerin hatte ihre Klage auf die Gefahr terroristischer Angriffe auf den Fliegerhorst gestützt, die sie wegen der räumlichen Nähe selbst bedrohten. Die Bundesrepublik Deutschland müsse diese wegen ihrer staatlichen Schutzpflichten verhindern.
Auf dem Fliegerhorst Büchel wurde 1958 ein Jagdbombergeschwader aufgestellt und der NATO unterstellt. Im Fliegerhorst befinden sich zudem Staffeln der US-Air-Force.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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tko/LTO-Redaktion
VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3810 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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