VG Köln stoppt Unterbringung von Flüchtlingen: Keine Wohncontainer im Gewerbegebiet

14.11.2014

Das VG Köln hat eine in einem Gewerbegebiet geplante Unterkunft für Flüchtlinge gestoppt. Die Pläne hierfür seien unzulässig, befand das Gericht am Donnerstag. Der Grund ist ein formaler: Zur Errichtung der vorgesehenen Wohncontainer bedürfe es der Änderung des Bebauungsplanes, die nur vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden könne.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln war von Gewerbetreibenden in der Nachbarschaft angerufen worden. Ihr Argument war, dass Wohnunterkünfte nicht dem Charakter eines Gewerbegebiets entsprächen. Dem folgten die Richter im Ergebnis. Das VG räumte zwar ein, dass der Bebauungsplan momentan aufgrund eines Verkündungsmangels unwirksam sei. Dieser formelle Fehler lasse sich jedoch ohne Weiteres korrigieren. Nach der alsbald zu erwartenden Heilung sei die genehmigte Unterkunft im Gewerbegebiet derzeit nicht zulässig (Beschl. v. 13.11.2014, Az. 2 L 2039/14 und 2 L 2050/14). Die Wohncontainer könnten erst dann errichtet werden, wenn der Rat der Stadt den Bebauungsplan ändere.

Die Wohncontainer sollten für zwei Jahre 120 Flüchtlingen und Asylsuchenden ein Dach über dem Kopf geben. Viele Städte suchen derzeit händeringend solche Unterkünfte. In Köln wird ein leerstehender Baumarkt zu einer Notunterkunft umgebaut, in Duisburg ist es ein ehemaliges Krankenhaus. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten ist umstritten. Das VG Stuttgart hatte im Gegensatz zu den Kölner Beschlüssen eine Asylunterkunft im Gewerbegebiet erlaubt.

Den Kommunen soll es künftig leichter gemacht werden, Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylsuchende auch in Gewerbegebieten auszuweisen. Der Bundesrat billigte vergangene Woche einen Gesetzentwurf, den der Bundestag in einem ungewöhnlich schnellen Verfahren beschlossen hatte. Danach können Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude entsprechend umgewidmet werden.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Köln stoppt Unterbringung von Flüchtlingen: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13807 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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