Das Land kann einem Polizeianwärter nach einer Trunkenheitsfahrt vorläufig die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagen. Dies entschied das VG Koblenz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wie es am Donnerstag mitteilte.
Beamte auf Widerruf könne der Dienstherr nach dem Beamtenstatusgesetz grundsätzlich jederzeit aus zwingenden dienstlichen Gründen entlassen, so das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz (Beschl. v. 06.12.2012, Az. 6 L 1071/12.KO).
Ein Polizeikommissaranwärter, der während seiner Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf stand, war mit seinem Fahrzeug in eine Verkehrskontrolle geraten. Da eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 1,2 Promille festgestellt wurde, untersagte ihm sein Dienstherr die weitere Führung der Dienstgeschäfte und ordnete den sofortigen Vollzug dieser Maßnahme an.
age/LTO-Redaktion
VG Koblenz zu Trunkenheitsfahrt von Polizeianwärter: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7865 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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