VG Koblenz bestätigt Ausländerbehörde: Verurteilter Terrorhelfer darf nicht in Deutschland studieren

17.04.2014

Der wegen der Unterstützung von Terrornetzwerken verurteilte und deswegen aus Deutschland ausgewiesene Hussam S. darf sein Informatikstudium nicht fortführen. Er scheiterte sowohl mit seinem Widerspruch gegen einen Bescheid der Ausländerbehörde des Westerwaldkreises als auch mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Koblenz.

Das Studierverbot durch die Ausländerbehörde sei ermessensfehlerfrei, so die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz. Die von ihm begangenen Straftaten seien dazu geeignet, das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig zu beeinträchtigen (Beschl. v. 04.04.2014, Az. 3 L 229/14.KO). Sein persönliches Engagement für ausländische terroristische Vereinigungen wie Al Quaida und die Verbreitung jihadistischen Gedankengutes stünden in eklatantem Widerspruch zur demokratischen Werteordnung.

Hussam S. habe auch keinen Anspruch auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dabei sei nicht von Bedeutung, dass er sich bereits seit Langem in der Bundesrepublik Deutschland aufhalte und derzeit eine Rückführung nach Syrien aufgrund der fehlenden Ersatzpapiere sowie wegen der aktuellen Lage vor Ort nicht absehbar sei.

S., nach eigenen Angaben palästinensischer Volkzugehöriger aus Syrien, war zuvor mit Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen sowie wegen Gewaltdarstellungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Aufgrund dessen wurde er im Februar 2014 aus Deutschland ausgewiesen.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Koblenz bestätigt Ausländerbehörde: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11733 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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