In Niedersachsen hat eine Lehramtsreferendarin gegen die Bewertung ihrer Examenshausarbeit geklagt. Die Frau, die aus Aserbaidschan stammt, fühlte sich wegen ihrer Herkunft diskriminiert. Das VG Hannover ordnete nun an, dass die Arbeit neu bewertet werden muss, allerdings nicht wegen einer Diskriminierung.
Die Referendarin klagte gegen die Bewertung ihrer zweiten Examensprüfung. Sie machte unter anderem geltend, sie sei wegen ihrer Herkunft diskriminiert worden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover stellte zwar fest, dass die Prüferin mehrfach von einer unrichtigen Tatsachengrundlage ausgegangen sei, weil sie bestimmte Ausführungen in der Hausarbeit nicht zur Kenntnis genommen habe. Die Arbeit müsse daher durch einen bislang unbeteiligten Prüfer neu bewertet werden. Allerdings gebe es keine Anhaltspunkte für eine Diskriminierung wegen der Herkunft (Urt. v. 26.09.2013, Az. 6 A 4137/12).
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Hannover zu Bewertung von Examensprüfung: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9687 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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