VG Hannover zu Auskunftsanspruch der Presse: Polizei muss Jour­na­listen Natio­na­lität von Beschul­digtem nennen

22.10.2020

Die Polizei in Hannover muss einem Journalisten Auskunft über die Nationalität eines Beschuldigten geben, der in einen Autoraser-Unfall verwickelt war. Die Auskunft diene der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, so das VG.

Die Polizeidirektion Hannover muss einem Journalisten die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten mitteilen, der an einem Unfall nach einem Autorennen beteiligt war. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden und einem Eilantrag des Journalisten stattgegeben (Beschl. v. 20.10.2020, Az. 6 B 5352/20). 

Am 20. September hatte sich am Aegidientorplatz in Hannover nach einem Autorennen ein Unfall ereignet. Der Journalist hatte sich daraufhin bei der Polizei nach der Staatsangehörigkeit der Unfallbeteiligten erkundigt. Die Behörde wollte ihm die Auskunft unter Berufung auf § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Pressegesetzes (NPresseG) jedoch nicht erteilen, da es sich bei der Staatsangehörigkeit um ein personenbezogenes Datum handele. Der Journalist hielt die Information jedoch für relevant. Ihm sei als Gerichtsreporter in der Vergangenheit aufgefallen, dass an illegalen Straßenrennen oftmals junge Männer teilnähmen, die häufig einen Migrationshintergrund hätten.

Das VG gab seinem Eilantrag statt. Laut Gericht diene die Auskunft über die Staatsangehörigkeit des Unfallbeteiligten der Erfüllung einer "öffentlichen Aufgabe" im Sinne des NPresseG. Neben dem generellen öffentlichen Interesse an der Berichterstattung über verbotene Kraftfahrzeugrennen bestehe auch ein konkretes Informationsinteresse in Bezug auf die Staatsangehörigkeit der Beschuldigten. 

Der Journalist habe glaubhaft gemacht, "dass der soziokulturelle Hintergrund im Hinblick auf die Feststellung etwaiger Häufungen in Rede stehender Verhaltensweisen bei bestimmten Tätergruppen von Bedeutung sein könne", so das Gericht in einer Mitteilung. Das private Interesse des Beschuldigten daran, dass seine Staatsangehörigkeit nicht offengelegt werde, überwiege nicht gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Hannover zu Auskunftsanspruch der Presse: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43190 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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