Seit Jahren tobt ein kurioser Streit um den Verkauf von Bratwürsten auf einem Parkplatz an der A9 in Thüringen. Nun hat das VG Gera entschieden: Der Verkauf über einen Zaun an Autofahrer ist nicht rechtens.
Der Bratwurstverkauf an der Autobahn 9 (Berlin-München) in Thüringen ist einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gera zufolge rechtswidrig. Für den Verkauf an Deutschlands erster Raststätte über einen Zaun hinweg sei eine Konzession oder Sondernutzungsgenehmigung nötig - beides fehle, entschied das Gericht am Dienstag bei einer Verhandlung im thüringischen Rodaborn. Dass die Behörden in vergangenen Jahren den Verkauf geduldet haben, schaffe keinen Rechtstitel, sagte der Vorsitzende Richter Bengt Fuchs in der Urteilsbegründung (Az. 3 K 649/14 Ge).
Weil ein Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Imbissbetreiber seit Jahren Würste und Getränke auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Das hatte der Freistaat Thüringen auf Druck des Bundes 2013 untersagt und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro angedroht. Dagegen waren die Betreiber in Widerspruch gegangen und der Fall landete vor Gericht.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Verkauf an Autofahrer auf dem Parkplatz vorerst weitergehen. Betreiberin Christina Wagner gab sich nach der Entscheidung kämpferisch. "Auf alle Fälle" werde sie weiter Bratwürste verkaufen, sagte sie. Sie wolle das Urteil prüfen und dann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen. Die Konzession für die historische Raststätte war 2004 erloschen. Das Ehepaar hatte die Immobilie 2009 vom Bund gekauft und ein Jahr später mit dem Verkauf von Speisen und Getränken begonnen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Gera zu Snackverkauf über Raststättenzaun: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19281 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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