Weil er seine Sportwagenfahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt sowie rasante Wendemanöver und "Burn-outs" auf einer Einbahnstraße filmte, entzog die Behörde einem Mann aus dem Ruhrgebiet die Fahrerlaubnis. Seine hiergegen gerichtete Klage nahm er nun zurück.
Rund 20 Videos stellte die Polizei im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen anderer Tatvorwürfe auf dem PC des Verkehrsrowdys sicher und leitete sie an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. Diese entzog ihm wegen der fehlenden charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr den Führerschein.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen in dem Erörterungstermin verdeutlichte. Allein die gefilmten Fahrten entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße hätten das Flensburger Punktekonto des Klägers um mindestens 40 Punkte bereichert, so die Richter. Auch die Fahrten, die wegen inzwischen möglicherweise eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnten, seien bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen gewesen. In Verfahren dieser Art sei nämlich auf die - längeren - Tilgungsfristen für die Eintragung in das Verkehrszentralregister abzustellen.
Die Kammer empfahl eine verkehrspsychologischen Therapie und stellte eine medizinisch-psychologischen Untersuchung in Aussicht. Um seine Chancen auf die Wiedererteilung des Führerscheins im Anschluss daran nicht durch die Feststellungen in einem rechtskräftigen Urteil zu verringern, nahm der Mann die Klage zurück. Der Bescheid der Behörde wurde damit bestandskräftig.
tko/LTO-Redaktion
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VG Gelsenkirchen: . In: Legal Tribune Online, , https://www.lto.de/persistent/a_id/3191 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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