Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat im Kampf um ihren Doktortitel auch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das VG Düsseldorf wies am Donnerstag ihre Klage gegen die Aberkennung des Titels durch die Uni Düsseldorf ab.
Die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität habe Annette Schavan ihren Doktortitel rechtmäßig entzogen, entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgerichts (VG). Kurz vor der Entscheidung des Gerichts (Urt. v. 20.03.2014, Az. 15 K 2271/13) hatte Schavans Anwalt noch Beweisanträge gestellt. Er wollte Schavans Doktorvater als Zeugen laden und durch das Gericht ein externes Gutachten zur wissenschaftlichen Zitierweise in den 1980er Jahren einholen lassen. Doch das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Feuerstein lehnte die Beweisanträge als unerheblich ab.
Die Universität Düsseldorf hatte der 58-Jährigen vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Doktorarbeit mit dem Titel "Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" hatte sie 1980 eingereicht - mit 24 Jahren. Wenige Tage nach dem Titelentzug war Schavan als Bundesministerin zurückgetreten.
Schavan selbst erschien am Donnerstag nicht - sie war zu der mündlichen Verhandlung auch nicht persönlich geladen.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf bestätigt Titel-Entzug: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11399 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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