Die Bundesrepublik muss die Erben der von den Nazis enteigneten Kaufhauskette Schocken mit insgesamt 50 Millionen Euro entschädigen. Das entschied die 4. Kammer des VG Berlin am Donnerstag.
Im Streit um die Höhe der Entschädigung erkannte das Berliner Verwaltungsgericht (VG) den Klägern (Liquidationsunternehmen der in Israel und den USA wohnhaften Erben) eine Entschädigung in Höhe von über 30 Millionen Euro zu (Teil-Urteil v. 28.05.2014, Az. VG 4 K 389.12). Wegen des zusätzlichen gesetzlichen Zinsanspruchs für NS-Verfolgte von 6 Prozent jährlich seit dem 1. Januar 2004 führt dies zu einem Gesamtbetrag von knapp 50 Millionen Euro.
Die Schocken-Unternehmensgruppe betrieb vor dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland zahlreiche Kaufhäuser, vor allem in Sachsen, aber auch in westdeutschen Städten und in Schlesien. Die jüdischen Eigentümer verloren ihre Unternehmen verfolgungsbedingt im Zuge der sogenannten Arisierung im Jahr 1938.
Die Revision hat das VG nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt werden.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Berlin zu enteigneter Unternehmensgruppe: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12244 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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