Das Bundesverkehrsministerium muss einem Journalisten der Wochenzeitung Die Zeit Auskunft über die Berechnung der prognostizierten Einnahmen durch die Einführung der PKW-Maut erteilen. Das hat das VG Berlin am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.
Auf eine Anfrage des Journalisten nach der Berechnung der mit rund 700 Mio. Euro prognostizierten Maut-Einnahmen hatte das Ministerium im November 2014 nur allgemein geantwortet. Die Beantwortung genauerer Rückfragen lehnte die Behörde aber mit der Begründung ab, weitere Informationen stünden nicht zur Verfügung.
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin verpflichtete das Ministerium nun im Wege einer einstweiliger Anordnung dazu, weitere konkrete Fragen zur geplanten Pkw-Maut zu beantworten. Diese betreffen unter anderem den Berechnungsweg, den Einsatz etwaiger externer Gutachter, die geschätzte prozentuale Verteilung der Reisenden und die voraussichtliche Wahl der Vignettenart (Beschl. v. 27.01.2015, Az. VG 27 L 494.14).
Dem presserechtlichen Auskunftsanspruch könne die Behörde keine Verweigerungsgründe entgegen halten. So verstoße die Beantwortung nicht gegen Geheimhaltungsvorschriften, da der Abstimmungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozess der Exekutive bezüglich des Gesetzentwurfs bereits abgeschlossen sei. Die Informationen beträfen ferner nicht den innersten Bereich der Willensbildung der Regierung, sondern die Vorbereitung einer Regierungsentscheidung. Die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, diese Berechnung nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Bekanntgabe schädige oder gefährde auch weder die öffentlichen Interessen noch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens.
mbr/LTO-Redaktion
VG Berlin zu geplanten PKW-Maut-Einnahmen: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14512 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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