Im Prozess um die Rechtmäßigkeit von Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kitas hat der Anwalt der Klägerin am Dienstag die Klage zurückgenommen. Die Klägerin sah sich durch die Geschwindigkeitsbegrenzungen in ihren Grundrechten als Autofahrerin verletzt.
Zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch hatte der Vorsitzende Richter am Berliner Verwaltungsgericht (VG), Norbert Kunat, deutliche Worte gesprochen: Eine minimale Zeitersparnis für Autofahrer gegen "Leben und Gesundheit von Schülern - das ist eine Abwägung, die nur in eine Richtung ausgehen kann".
Die Klägerin selbst war zur Verhandlung nicht erschienen. Sie hatte durch die Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Grundrechte als Autofahrerin beeinträchtigt gesehen und deswegen gegen das Land Berlin geklagt.
dpa/age/LTO-Redaktion
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VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4821 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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