Die Kölner Professorin Barbara Dauner-Lieb ist die neue Präsidentin des VerfGH Nordrhein-Westfalen. Durch die nun erfolgte Trennung des Amtes vom Präsidentenamt des Oberverwaltungsgerichts fehlt dem VerfGH jetzt ein Gerichtsgebäude.
Am 1. Juni endet am Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen die Verknüpfung der beiden Präsidentenämter. Dann übernimmt Barbara Dauner-Lieb den Posten von Ricarda Brandts am VerfGH. Diese wurde am Montag aus Altersgründen in den Ruhestand verabschiedet. Wer nach der 2017 vom Landtag beschlossenen Ämtertrennung ihre Nachfolger:in am OVG in Münster wird, ist derzeit offen. Während die personelle Trennung besiegelt ist, bereitet die räumliche Trennung indes Schwierigkeiten: Dauner-Lieb fehlt zum Start in das neue Amt am Dienstag ein repräsentatives Gebäude in Münster.
Dauner-Lieb ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes. In ihrer Antrittsrede im Landtag äußerte sie sich auch über die derzeit noch fehlende Immobilie. "Die Trennung vom OVG wird endgültig. Der Verfassungsgerichtshof braucht ein Haus, sonst kann er nicht arbeiten", sagte Dauner-Lieb am 19. Mai. Die NRW-Staatskanzlei äußerte indes, dass eine Entscheidung noch ausstehe. Zur Unterbringung wie auch einer möglichen Zwischenlösung habe es einen Austausch zwischen Landesregierung, Verfassungsgerichtshof sowie der weiteren Beteiligten vor Ort in Münster gegeben. "Im Ergebnis wurden noch keine konkreten Standortentscheidungen getroffen, um Vorfestlegungen zu Lasten der neuen Leitungen der Gerichte zu vermeiden", sagte eine Sprecherin. "Daher verbieten sich auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Einlassungen zu konkreten Liegenschaften oder Standorten", heißt es in der Stellungnahme weiter.
Standort Münster bleibt
Dass Münster Standort für den Verfassungsgerichtshof bleibt, ist gesetzlich festgelegt. Anfragen zu repräsentativen Gebäuden wie dem Heereman'schen Hof in Nachbarschaft zum OVG oder dem Vincke Haus der Bezirksregierung Münster am Domplatz kommentiert die Staatskanzlei nicht. "Die Landesregierung wird nun, nachdem Frau Professorin Dauner-Lieb zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs gewählt wurde, den Gesprächsfaden wieder aufgreifen, damit unter Einbeziehung der Vorüberlegungen rasch eine sachgerechte Lösung am Standort Münster gefunden werden kann."
Norbert Robers, Sprecher der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, betont, dass die Uni mit ihrem Weiterbildungszentrum im Heereman'schen Hof ohnehin nur Mieterin sei. "Wir wollen da auch nicht raus", sagt Robers. Dabei verfügt die Uni dort bereits über Räume, die gut zum Verfassungsgerichtshof passen würden. Laut Plan gibt es für die Schulungen Raumnamen wie "Richterzimmer" und "Gerichtssaal". Das liegt in der Geschichte des Hauses begründet. Das OVG hatte in der Vergangenheit dort Räume genutzt.
Aus Verhandlungskreisen heißt es, dass nach einer Zwischenlösung als Standort für den Verfassungsgerichtshof auch ein Neubau infrage komme. Westlich des Oberverwaltungsgerichts wird seit Jahren in direkter Nachbarschaft eine Fläche als Parkfläche genutzt.
Provisorisches Büro für Dauner-Lieb*
Dauner-Liebs Vorgängerin Brandts kritisierte zum Abschied den Umgang mit der Immobiliensuche. "Gerne hätte ich dies noch zum Abschluss gebracht. Lange Zeit fehlte es in den entscheidenden Momenten aber leider an der erforderlichen Unterstützung. Ich hoffe, dass der Verfassungsgerichtshof nun bald einen angemessenen selbstständigen Standort in Münster bekommt", so Brandts.
Die neue Präsidentin und die Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes bleiben damit vorerst weiter im OVG. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Gudrun Dahme bekommt Dauner-Lieb ein provisorisches Büro im Konferenzraum.
Anm. d. Redaktion: * ergänzt am 01.06.2021 um 12:20 Uhr
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Verfassungsgerichtshof NRW in Münster: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45091 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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