Spieleentwickler müssen Hakenkreuze und ähnliche Symbole bald nicht mehr zwingend aus dem Spiel entfernen: Die USK will Spielen künftig im Einzelfall auch dann eine Altersfreigabe erteilen, wenn sie verfassungsfeindliche Symbole enthalten.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) kann Computerspielen künftig im Einzelfall auch dann eine Altersfreigabe erteilen, wenn sie verfassungsfeindliche Symbole wie etwa Hakenkreuze oder SS-Runen enthalten. Dies gab die USK am Donnerstag bekannt.
Künftig können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Die Prüfstelle will dazu die Sozialadäquanzklausel des § 86a StGB bei der Bewertung der Spiele mit einbeziehen. Danach dürfen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet werden, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Die Klausel wird bei Filmen bereits angewandt, nicht aber bei Unterhaltungssoftware.
Bisher mussten Spieleentwickler ihr Spiele für den deutschen Markt abändern. In Titeln, in denen die Nationalsozialisten eine Rolle spielen, wurden Hakenkreuze etwa durch Dreiecke oder normale Kreuze ersetzt. Im Spiel "Wolfenstein II" zum Beispiel, in dem der Spieler in die Rolle eines Widerstandskämpfers gegen das NS-Regime schlüpft, heißt der oberste Bösewicht "Herr Heiler" und trägt keinen Oberlippenbart. Zudem wird er von Figuren im Spiel als "mein Kanzler" angesprochen. Computerspieler kritisierten die bisherige Praxis der USK als Zensur.
Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt. Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, erklärte: "Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen."
Ob Hakenkreuze in einem Spiel gezeigt werden dürfen oder nicht, bleibe aber eine Frage des Einzelfalls. Die neue Bewertungspraxis stelle keine generelle Ausnahme dar, so die USK in ihrer Bekanntgabe.
acr/LTO-Redaktion
Verfassungsfeindliche Symbole in Unterhaltungssoftware: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30269 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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