EuGH zu Sony-Streit mit Schummel-Software: Manche Cheats sind erlaubt

17.10.2024

Extra-Leben und Turbo-Boost gefällig? Kein Problem: Der EuGH hat entschieden, dass das Anbieten von Cheat-Software für Konsolen nicht zwangsläufig gegen den EU-Rechtsschutz von Computerprogrammen verstößt.

Cheat-Software ist in der Gaming-Welt ein heißes Thema. In der Regel bietet sie Spielern die Möglichkeit, sich einen (im Spielsinne meist unfairen) Vorteil zu verschaffen. Jetzt hat der PlayStation-Hersteller Sony vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag erlitten: Die Richter in Luxemburg haben entschieden, dass Cheat-Software, die nur temporär Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändert, nicht automatisch gegen das Urheberrecht verstößt (Urt. v. 17.10.2025, Az. C-159/23).

Im konkreten Fall ging es um ein Rennspiel für die inzwischen eingestellte PlayStation Portable (PSP). LTO berichtet bereits. Dank der zusätzlichen Funktionen durch eine Cheat-Software des Unternehmens Datel konnten Spieler unbeschränkt den "Turbo" verwenden oder von Beginn an Fahrer auswählen, die normalerweise erst nach Erreichen eines höheren Punktestands freigeschaltet werden sollten. 

Sony sah darin einen Eingriff in das Urheberrecht an seinem Spieletitel und forderte Schadensersatz von Datel. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hatte diese Klage jedoch abgewiesen und so ging die Sache direkt weiter an den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser legte den Fall daraufhin dem EuGH vor, um zu klären, ob durch die Verwendung der Cheat-Software eine unzulässige "Umarbeitung" des Spiels im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vorliegt.

Veränderungen im Arbeitsspeicher rechtlich unproblematisch

Der EuGH stellte nun klar, dass die temporären Veränderungen, die im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole vorgenommen werden, nicht als unzulässige Umarbeitung des Spiels zu bewerten seien. Solange der Quellcode oder die Struktur des Programms selbst nicht verändert werden, liege keine Verletzung des Urheberrechts vor. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen der Argumentation der deutschen Vorinstanzen. Laut dem OLG Hamburg griff die Cheat-Software lediglich in den Ablauf des Spiels ein, ohne den Quellcode oder die inneren Programmstrukturen zu verändern.

Die endgültige Entscheidung über den Fall liegt nun beim BGH, der die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen muss. Offen bleibt, welche Folgen dieses Urteil für zukünftige Streitigkeiten in der Spielebranche haben könnte, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Cheat-Software und deren Auswirkungen auf das Urheberrecht. Einige Cheat-Softwares verändern nämlich auch den Kern des Spiels an sich, etwa im Quellcode oder Client-seitig. Über einen solchen Fall hatte der EuGH am Donnerstag aber nicht zu entscheiden.

xp/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa

Zitiervorschlag

EuGH zu Sony-Streit mit Schummel-Software: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55654 (abgerufen am: 18.10.2024 )

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