Die Universität Göttingen hat erneut zu wenig Studenten zu den medizinischen Studiengängen zugelassen. Das hat das VG Göttingen gerügt. Die Hochschule müsse im laufenden Sommersemester 46 weitere Studenten in den Fächern Human- und Zahnmedizin aufnehmen, entschieden die Richter in drei am Montag veröffentlichten Beschlüssen.
Rund 600 weitere Anträge von Studienplatzbewerbern wurden dagegen abgewiesen. Schon zum vergangenen Wintersemester hatte das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen mehreren Dutzend Bewerbern Studienplätze zugesprochen.
Zugleich hatten die Richter bemängelt, dass die Universität Göttingen den zwischen dem Land Niedersachsen und den Hochschulen geschlossenen "Zukunftsvertrag II" nicht eingehalten und die Studienkapazität ungenügend erhöht habe, um zusätzliche Studenten aus dem doppelten Abiturjahrgang aufnehmen zu können (Az. 8 C 1/12; 8 C 8/12; 8 C 23/12).
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Göttingen zur Studienplatzvergabe: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6141 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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