In der alten BRD wurde die Todesstrafe bereits 1949 abgeschafft, in der DDR kommt es 1981 zur letzten Hinrichtung in Deutschland. Am 17. Juli 1987 wurde schließlich auch dort beschlossen, die Todesstrafe aus den Strafgesetzen zu streichen.
Am frühen Morgen des 26. Juni 1981 hallt ein Schuss durch die kleinen Räume der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig. Werner Teske sinkt zu Boden, von einem Genickschuss tödlich getroffen. Wegen versuchten Hochverrats wird der Offizier der Staatssicherheit hingerichtet - es ist das letzte Mal in Deutschland, dass die Todesstrafe vollstreckt wird.
Es sollte aber noch sechs Jahre dauern, bis die Tötung eines Menschen als Strafmaßnahme auf deutschem Boden endgültig Geschichte war. Erst am 17. Juli 1987 traf der Staatsrat der DDR den Beschluss, die Todesstrafe abzuschaffen. "Im Vorfeld seines ersten Treffens mit Bundeskanzler Helmut Kohl im September in Bonn hat der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker die Entscheidung als Beleg für die humanistische Ausrichtung seines Regimes rechtzeitig herbeigeführt", beschrieb der frühere Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle für in der DDR begangenes Unrecht, Hans-Jürgen Grasemann, die Motivlage für den Beschluss.
Todesstrafe aus den Strafgesetzen der DDR gestrichen
"Ob der Staatsbesuch tatsächlich ausschlaggebend war, kann so absolut wohl nicht gesagt werden", meint dagegen der Historiker Jörn-Michael Goll von der Universität Leipzig. Fakt ist, dass die DDR-Volkskammer die Abschaffung der Todesstrafe am 18. Dezember 1987 bestätigte und den erforderlichen Änderungen in den Strafgesetzen der DDR zustimmte.
Da war der Honecker-Besuch bei Kohl schon Geschichte. "Eine kausale Notwendigkeit zwischen dem Besuch und der Abschaffung der Todesstrafe besteht nicht notwendigerweise", meint Goll. Er verweist unter anderem darauf, dass die Vollstreckung von Todesurteilen in der DDR bereits seit den 1960er Jahren im Geheimen erfolgte. "Sie war damals bereits kein Mittel der normalen Strafjustiz mehr."
"Bei der Aufarbeitung der Geschichte der Todesstrafe in der DDR gibt es noch Forschungslücken", so Goll. "Einen abschließenden Befund könnte man nur erreichen, wenn man in die Akten schaut." Die noch vorhandenen Fragen können denn wohl auch erst dann beantwortet werden, wenn von der Stasi in den Wendewirren vernichtete Akten vollständig restauriert sind.
Todesstrafe steht noch in der hessischen Landesverfassung
Das Andenken an die in der DDR zum Tode Verurteilten hat sich das Bürgerkomitee Leipzig auf die Fahnen geschrieben, das sich nach der Wende für die Auflösung der Staatssicherheit und den Erhalt der Akten eingesetzt hatte. Schließlich hatten die Exekutionen zuletzt im Stasi-Komplex in der Alfred-Kästner-Straße der Stadt stattgefunden.
In der ehemaligen zentralen Hinrichtungsstätte soll ein Gedenkort entstehen, in dem an die 231 Todesurteile in der DDR erinnert wird, von denen 166 vollstreckt wurden, davon 64 in Leipzig.
Im anderen deutschen Staat war die Todesstrafe schon lange Geschichte. Im Grundgesetz der neu gegründeten Bundesrepublik hieß es bereits 1949 im Artikel 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Dennoch gibt es auch heute noch ein Bundesland, das die Tötung eines Menschen als Bestrafung zumindest theoretisch vorsieht. Laut Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung kann ein Straftäter "bei besonders schweren Verbrechen" zum Tode verurteilt werden.
Allerdings hat dieser Passus keinerlei Auswirkungen: In Artikel 31 des Grundgesetzes ist geregelt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Und dass die Todesstrafe in der Hessischen Verfassung überhaupt auftaucht, liegt schlicht daran, dass diese bereits 1946, also drei Jahre vor der Verabschiedung des Grundgesetzes in Kraft trat.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Todesstrafe in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23474 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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