Suárez und die Beiß-Sperre: FIFA kann Fußballer empfindlich bestrafen

26.06.2014

Der Fall Suárez erregt die Fußball-Welt. Die erneute Beißattacke des Stürmers aus Uruguay bei der WM in Brasilien beschäftigt auch die Disziplinarkommission der FIFA. Sie könnte ihn für diese und sogar für die nächste WM sperren, auch ein Ausschluss von Spielen der Premier oder Champions League ist möglich. Doch Suárez könnte versuchen, die Strafe möglichst lang hinauszuzögern.

Das sportliche Schicksal von Uruguay-Stürmer Luis Suárez liegt nach der Beißattacke von Natal in den Händen der Disziplinarkommission des Fußball-Weltverbandes FIFA. Die FIFA-Statuten und der Disziplinarkodex räumen dem Gremium unter der Leitung von Claudio Sulser - einem früheren Schweizer Fußball-Profi - einen weiten Entscheidungsspielraum ein.

Grundsätzlich kann sich die FIFA zwar Zeit lassen, doch mit einer raschen Entscheidung ist in diesem Fall zu rechnen. "Die Kommission weiß, dass Uruguay noch im Turnier ist", hieß es am Mittwoch vielsagend aus FIFA-Kreisen. Das Urteil dürfte deutlich vor dem Achtelfinale Uruguays gegen Kolumbien am Samstag gefällt werden.

Dass es eine Sperre für Suárez anordnen wird, ist wahrscheinlich. Diese muss nach Art. 48 (Unkorrektes Verhalten gegenüber Gegenspielern oder gegenüber anderen Personen als Spieloffiziellen) des FIFA-Disziplinarreglements für mindestens zwei Spiele gelten, sofern die Kommission den Biss als Tätlichkeit wertet. Bei dem Vorstrafenregister von Suárez dürfte die Sperre aber sicherlich höher ausfallen. Art. 19.3 des Disziplinarreglements sieht eine Maximalsperre von 24 Spielen oder zwei Jahren vor.

Suárez könnte versuchen, die Sperre hinauszuzögern

Die Sperren der FIFA werden in der Regel nur für gleichgelagerte Wettbewerbe ausgesprochen. Sollte die FIFA auch in diesem Fall so vorgehen, wäre Suárez nicht für etwaige Freundschaftsspiele Uruguays gesperrt, sehr wohl aber für die WM und - bei entsprechender Strafdauer - für die Pflichtspiele Uruguays bei der Copa America 2015 in Chile, für die es keine Qualifikation gibt. Scheidet Uruguay dort früh aus, könnte sich eine Strafe auch bis zur Qualifikation für die WM 2018 oder gar das Turnier in vier Jahren in Russland ziehen. Zudem könnte die Kommission ihre Sperre nach Artikel 39.2 auch auf Spiele der Premiere oder Champions League erstrecken.

Suárez könnte allerdings versuchen, die Sperre bis nach dem nächsten WM-Spiel hinauszuzögern, indem er dagegen Einspruch einlegt. Diesen wiederum könnte die Berufungskommission schnell ablehnen oder direkt an die höchste Instanz der Sportgerichtsbarkeit verweisen - den Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Die Ad-hoc Divsion des CAS könnte dann rasch ein unanfechtbares Urteil fällen.

Falls hingegen nur eine geringe Strafe ergehen sollte, wäre Suárez der Weg durch die Instanzen abgeschnitten: § 118 des Disziplinarreglements sieht vor, dass es keine Einspruchsmöglichkeit bei einer Sperre von weniger als drei Spielen oder zwei Monaten gibt. Mit einer Sperre für sechs Wochen könnte die FIFA den Stürmer zum Beispiel ohne Einspruchsmöglichkeit von der WM ausschließen.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Suárez und die Beiß-Sperre: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12358 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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