Das Land Baden-Württemberg muss bis zum Ende des Jahres prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 Stundenkilometern im Stuttgarter Stadtgebiet die Gefahr von erhöhten Feinstaubwerten verringern kann. Dies ist die Folge eines Vergleichs im Streit zwischen einem Stuttgarter Bürger und dem Land, den das VG Stuttgart am Donnerstag bekannt gab.
Der Kläger, der am Stuttgarter Neckartor lebt - einer der deutschlandweit am stärksten belasteten Feinstaub-Messstellen - hatte vom Land verlangt, den bestehenden Aktionsplan zur Luftreinhaltung fortzuschreiben. Zu dem Plan gehören ein Durchfahrverbot für Lastwagen in Stuttgart und die Feinstaubplaketten. Der vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht (VG) geschlossene Vergleich sieht zudem vor, dass bis zum 31. März kommenden Jahres weitere Schritte zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung geprüft werden (Az. 13 K 3683/09).
Das Regierungspräsidium betonte, die Maßnahmen würden schon seit vergangenem Jahr geprüft. Angedacht seien drei Varianten: Tempolimit nur auf der B 14, im gesamten Talkessel oder auf allen Hauptverkehrsstraßen im gesamten Stadtgebiet.
In Deutschland gilt seit dem Jahr 2005 die Feinstaubrichtlinie der Europäischen Union. Der Grenzwert liegt bei höchstens 50 Mikrogramm Feinstaubpartikel pro Kubikmeter Luft. Er darf an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden; in diesem Jahr wurde der Wert am Neckartor schon an 65 Tagen (Stand Ende August) übertroffen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Stuttgarter Feinstaubstreit: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4304 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag