Vor der Herbstkonferenz der Justizminister: Streit um Stalking-Schutz

13.11.2012

Stalking-Opfer müssen wohl noch länger auf einen besseren Schutz durch die Gerichte warten. Vor der am Donnerstag in Berlin stattfindenden Herbstkonferenz der Justizminister herrscht noch immer Uneinigkeit.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte im Sommer angekündigt, Stalking-Opfer besser schützen zu wollen. Nach ihren Plänen soll die Hürde für die Strafbarkeit gesenkt werden.

Einige Amtskollegen, darunter Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann sehen das aber problematisch, weil eine verfassungskonforme Abgrenzung zwischen strafbarem Stalking und straffreier Belästigung "trennscharf kaum möglich" sei. "Es gibt hier keine tatsächliche Lücke im Strafrechtssystem, weil die entsprechenden Fälle durch andere Vorschriften durchaus angemessen bearbeitet werden können", sagte der CDU-Politiker der dpa in Hannover.

Bislang krankt - so die bayerische Meinung - die strafrechtliche Verfolgung von Stalkern daran, dass eine psychische Belastung des Opfers, und sei sie auch noch so stark, allein nicht ausreicht. Der derzeitige § 238 Strafgesetzbuch (Nachstellung) setzt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers voraus. Dies lässt sich jedoch in der Praxis häufig nicht nachweisen, so dass es nur selten zu Verurteilungen kommt.

"Der Täter muss wissen, dass sein Handeln zur Beeinträchtigung des Opfers geeignet ist", sagte Busemann weiter. Dies sei jedoch in der Praxis schwer nachweisbar. Nach derzeitigem Stand ist noch unklar, ob sich die Justizminister einigen können, fünf Länder sollen sich noch nicht abschließend positioniert haben. 

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Vor der Herbstkonferenz der Justizminister: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7529 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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