In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das BVerfG die sogenannte Mindestbesteuerung nach dem Steuerentlastungsgesetz aus den Jahren 1999 bis 2002 für rechtens erklärt. Es wies eine entsprechend Vorlage des BFH zurück, der die Regelung als "unverständlich" und somit unwirksam bezeichnet hatte.
Das Steuerentlastungsgesetz 1999/200/2002 war mit der Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 eingeführt worden, um einem dramatischen Rückgang des Steueraufkommens aus veranlagter Einkommenssteuer entgegenzuwirken. Die Regelungen führten in der Praxis zu komplexen Rechenwegen und war in sich auch nur schwer verständlich. Aus diesem Grund wurde sie ab dem Veranlagungszeitraum 2004 auch wieder abgeschafft.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist jedoch, anders als der Bundesfinanzhof (BFH), nicht der Auffassung, dass dies die Regelungen insgesamt unwirksam mache. Der BFH habe in seiner Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht ausreichend dargelegt, warum seiner Ansicht nach die Regelungen "zu unklar" seien. Das Gesetz weise zwar "stilistische Mängel" und eine "unübersichtliche Verweisungstechnik" auf, allerdings seien sie einer "systematischen Aufbereitung" durch das Schrifttum zugänglich (Beschl. v. 12.10.2010, Az. 2 BvL 59/06).
Steuerentlastungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1852 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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