Stalker machen ihren Opfern oft das Leben zur Hölle. Doch verurteilt werden sie eher selten, weil eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen muss. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung hat sich auf eine Gesetzesänderung verständigt.
Die Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter erleichtern. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg.
Es gibt zwar jedes Jahr Tausende Tatverdächtige in Stalking-Fällen, aber nur einige Hundert Verurteilungen. Bislang müssen Nachstellungen schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben - etwa, wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Das soll sich ändern.
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Taten in Zukunft lediglich "objektiv geeignet" sein müssen, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen. "Stalking kann Leben zerstören", sagte Maas. "Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung." Stalking solle künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgebe und sein Leben nicht ändere. "Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", mahnte der Minister.
Der Strafrahmen ändert sich nicht: Stalking soll auch künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Meist sind Frauen die Opfer.
dpa/una/LTO-Redaktion
Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19986 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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