Dieselskandal: Daimler muss 870 Mil­lionen Euro Buß­geld zahlen

24.09.2019

Wegen einer fahrlässigen Verletzung von Aufsichtspflichten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen die Daimler AG verhängt. Daimler hat bereits auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Dienstag gegen die Daimler AG wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Daimler auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Zahlung des Betrages soll binnen sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg erfolgen.

Einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zufolge habe die Behörde eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung der Daimler AG im Zeitraum ab 2008 festgestellt. Diese habe dazu geführt, dass für Dieselfahrzeuge behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Bezüglich ca. 684.000 Fahrzeugen liegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen Daimler vor, die nach Widerspruch von Daimler nicht bestandskräftig sind.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich laut Staatsanwaltschaft aus einem Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil zusammen. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von vier Millionen Euro erkannt worden. Mit den übrigen 866 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. "Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von den regulatorischen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen berücksichtigt", so die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Diesen Vorteilen seien die von Daimler bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt worden.

Das gegen Daimler geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid hat nach Angaben der Behörde aber keine Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen bei Daimler. Ebenfalls von dem Bußgeldbescheid unberührt bleiben mit der Thematik im Zusammenhang stehende zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche, die bereits bei Zivilgerichten anhängig sind.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37807 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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