Die mutmaßliche Teilnahme einer Staatsanwältin an einer Anti-Corona-Demo beschäftigt die Justiz und den Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Auf der Demo sollen auch Reichsbürger und Extremisten protestiert haben.
Der Fall einer Staatsanwältin, die in Berlin an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen haben soll, beschäftigt weiter Justiz und Politik. Das Thema sei Gegenstand bei der Aktuellen Viertelstunde im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses am Mittwoch, sagte ein Sprecher derJustizverwaltung am Dienstag. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, habe den Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.
Hintergrund ist, dass die Berliner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik prüft, ob eine Staatsanwältin gegen ihre Beamtenpflicht verstoßen hat. Die Frau habe beispielsweise Ende August in Berlin an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen, an der auch sogenannte Reichsbürger und Rechtsextremisten beteiligt gewesen seien, das berichtete der "Tagesspiegel" am Freitag.
"Im vorliegenden Fall prüfen wir umfassend eine dienstrechtliche Komponente und ob Rechtsverstöße vorliegen", teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, am Freitag mit. "Ansonsten äußern wir uns nicht zu Personalangelegenheiten." Grundsätzlich habe jeder Staatsbürger das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen und seine Meinung zu äußern. "Solange die Demonstrationen nicht verboten sind und solange er sich rechtstreu verhält, selbst bei abstrusen Veranstaltungen." Es gebe aber gewisse Einschränkungen bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, etwa das Mäßigungsgebot für Beamte.
Ähnlicher Fall bei einem Lehrer
Der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, sagte am Freitag: "Wir verteidigen es grundsätzlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sich politisch engagieren können. Gleichwohl sollte man sich gut überlegen, an derartigen Versammlungen mit Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten teilzunehmen, weil so ein öffentlicher Eindruck entstehen kann, der
dem Ansehen der Justiz schadet." Für Staatsdiener gelte hier ein Abstandsgebot.
Die Senatsverwaltung prüft zudem den Fall eines Berufsschullehrers, der wegen verharmlosender Aussagen in Videos über das Coronavirus Schüler gegen sich aufgebracht hat. Nach dpa-Informationen wird geprüft, ob er im Unterricht den Hygieneregeln widersprochen hat, ob die Aussagen auf YouTube durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind und ob dadurch auch auf Schüler Einfluss genommen wurde. Der Lehrer äußerte in seinen YouTube-Videos, dass er vom Maskentragen nichts halte und relativierte die Gefahr durch das Virus.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Fall für Berliner Rechtsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43454 (abgerufen am: 16.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag